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Spielzeug Überwachungskamera

Thema: Spielzeug Überwachungskamera

Hallo, mein Sohn hat von der Micky Maus Zeitschrift eine Täuschend echte Überwachungskamera auf unserer Wohnungstür gestellt, nun hat mich die Hauseigentümerin deswegen angerufen,ich soll die Kamera wegmachen,da es mehrere Mieter stören würde, aber keiner hat mal bei mir geklingelt und gefragt was das für eine Kamera da steht,naja,vieleicht sollte ich vor der aufstellen,jedem sagen,daß sich um eine Atrappe handelt. Mittlerweile wissen es alle und wir wollen die Kamera wieder auf unserer Wohnungstür stellen, nun meineFrage: Hier kann doch keiner was sagen,oder? Danke für Eure Antworten. Gruß Melanie

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 06:55



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Hallo, naja, rein rechtlich kann man da jetzt wohl kaum noch etwas gegen sagen. Trotzdem: Kann er das Ding nicht einfach an seinem Kinderzimmer-Türrahmen festmachen? Dann gibt's zukünftig - zum Beispiel bei Besuchern des Hauses - keine Missverständnisse mehr...?

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 09:29



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...wäre es nicht DIE Gelegenheit dem Kind zu erklären, das man mit einer Kamera nicht ins Privatleben anderen Personen eingreifen darf, ohne sie vorher zu informieren? Okay, diese Kamera ist nicht echt...aber das wissen ja die Anderen (fremde Personen auf dem öffentlichen Hausflur) nicht. Man könnte ihm durch diese Gelegenheit erklären, das er sie bedenkenlos in den eigenen Räumen aufhängen darf (Kinderzimmer, privater Wohnungsflur) z.B. an die Tür des Kinderzimmers, damit er sehen kann wer auf dem (privaten) Flur in der Wohnung steht und gerade anklopft, aber z.B. Schlafzimmer der Eltern ;-), Wohnzimmer, Badezimmer oder der öffentliche Hausflur eben tabu sind. LG mamaj

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 10:08



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Naja, ich wäre auch nicht begeistert von einer Überwachungskamera im Hausflur - ob jetzt Attrappe oder nicht. Für die anderen Bewohner ist ja nicht erkennbar, ob es eine Attrappe ist oder sie ggf. gegen eine funktioniernde ausgetauscht wird. Das ist nunmal ein sehr sensibles Thema. Ich denke nicht, dass auch nur eine Attrappe erlaubt ist. Wenn dein Sohn sie aufbauen will, soll er es doch in eurer Wohnung machen. Gruß Julia P.S. Übrigens scheint das die Justiz auch so zu sehen http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh6_6_06k.htm

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 10:04