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Geschrieben von IngeA am 21.07.2019, 13:06 Uhr

Kann man Kinder von der Schulpflicht befreien?

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/Seite.110002.html

"Es besteht aber auch die Möglichkeit, die allgemeine Schulpflicht durch
a) den Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht,
b) häuslichen Unterricht,
c) den Besuch einer Schule, die keiner gesetzlich geregelten Schulart entspricht, oder
d) den Besuch einer im Ausland gelegenen Schule (z.B. in Grenzgebieten) zu erfüllen (vgl. SchPflG §§ 11 bis 13).
In den ersten beiden Fällen müssen die Erziehungs- berechtigten dies dem Bezirksschulrat jeweils vor Beginn des Schuljahres anzeigen, und der Unterricht muss dem an einer öffentlichen Schule mindestens gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist am Ende eines jeden Schuljahres durch Externistenprüfungen an einer entsprechenden öffentlichen Schule nach- zuweisen.
Im Fall c) ist Voraussetzung, dass die Schule in dem vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur erlassenen Organisationsstatut als geeignet zur Erfüllung der Schulpflicht anerkannt ist und die Schule das Öffentlichkeitsrecht besitzt oder eine zwischen- staatliche Vereinbarung besteht. Einige der Schulen mit ausländischem Lehrplan (z.B. die Japanische und die Arabische Schule in Wien) sind nur Kindern nicht- österreichischer Staatsbürgerschaft zur Erfüllung der Schulpflicht zugänglich.
Im Fall d) bedarf es für Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft der Bewilligung des Bezirksschul- rates. Ein entsprechendes Ansuchen ist von den Erziehungsberechtigten beim Bezirksschulrat ein- zubringen. Für Kinder mit einer anderen als der österreichischen Staatsbürgerschaft ist eine Bewilligung nicht erforderlich, doch müssen die Erziehungsberechtigten dies dem Bezirksschulrat jeweils vor dem Beginn des Schuljahres anzeigen. Vom Nachweis der Gleichwertigkeit am Ende eines jeden Schuljahres durch Externistenprüfungen an einer entsprechenden öffentlichen österreichischen Schule ist abzusehen, wenn ein entsprechender Erfolg durch die Vorlage von Zeugnissen öffentlicher oder diesen gleichzuhaltender Schulen glaubhaft gemacht wird."

Ob man das jetzt Schulpflicht nennt oder Bildungspflicht ist ziemlich egal. Fakt ist, dass man in Österreich das Kind nicht unbedingt zur Schule schicken muss, sondern auch zu Hause unterrichten darf und das Kind dann halt regelmäßig durch den Staat geprüft wird.

LG Inge

 
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