Geschrieben von 58er am 18.05.2006, 22:25 Uhr |
hilfe - dringende frage zu eltern-e.V.
hallo expertinnen,
ich habe eine dringende frage in sachen e.V.:
wenn an einer schule (bayern) eltern zwecks mittagsbetreuung einen e.V. gründen, unter dem sich alle nach dem unterricht in schulräumen untergebrachten kindergruppen "scharen" (inklusive verwaltung etc.), und dann ein teil der eltern mit dem vorstand wegen fehlentscheidungen, vertrauensbruch etc. massive probleme haben, die darin münden, dass der betroffene, sehr engagierte elternteil deshalb keine kompetente betreuung mehr für seine kinder haben wird (einzelheiten auszubreiten würde hier zu weit führen), kann dann
1. der betroffene elternteil oder überhaupt jemand den vorzeitigen rücktritt des vorstandes fordern? und wie, vorgehensmäßig gesehen?
2. wem ist der vorstand rechenschaft schuldig? auch der schulleitung, dem rektor, auf deren gelände die betreuung ja abläuft?
oder kann der einmal gewählte vorstand in seiner "legislaturperiode" machen, was er will?
ich bin froh, wenn ihr mir handfeste massnahmen (bin zu allem bereit) nennen könnt, wie man gegen einen e.v. im og. zusammenhang vorgehen kann.
daaaaanke sagt old mama
- hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 18.05.06, 22:25
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung - KH 20.05.06, 9:29
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59