Geschrieben von 58er am 18.05.2006, 22:25 Uhr |
hilfe - dringende frage zu eltern-e.V.
hallo expertinnen,
ich habe eine dringende frage in sachen e.V.:
wenn an einer schule (bayern) eltern zwecks mittagsbetreuung einen e.V. gründen, unter dem sich alle nach dem unterricht in schulräumen untergebrachten kindergruppen "scharen" (inklusive verwaltung etc.), und dann ein teil der eltern mit dem vorstand wegen fehlentscheidungen, vertrauensbruch etc. massive probleme haben, die darin münden, dass der betroffene, sehr engagierte elternteil deshalb keine kompetente betreuung mehr für seine kinder haben wird (einzelheiten auszubreiten würde hier zu weit führen), kann dann
1. der betroffene elternteil oder überhaupt jemand den vorzeitigen rücktritt des vorstandes fordern? und wie, vorgehensmäßig gesehen?
2. wem ist der vorstand rechenschaft schuldig? auch der schulleitung, dem rektor, auf deren gelände die betreuung ja abläuft?
oder kann der einmal gewählte vorstand in seiner "legislaturperiode" machen, was er will?
ich bin froh, wenn ihr mir handfeste massnahmen (bin zu allem bereit) nennen könnt, wie man gegen einen e.v. im og. zusammenhang vorgehen kann.
daaaaanke sagt old mama
Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V.
Antwort von Dhana am 18.05.2006, 22:59 Uhr
Hallo,
ich denke, wenn dann kann man den Vorstand nur über eine Mitgliederversammlung auch wieder abwählen.
Aber dann muß auch deutlich die Mehrheit der Mitglieder auch dafür sein.
Schau mal, vielleicht findest du da noch mehr drüber:http://www.marktplatz-verein.de/index.htm
Steffi
Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V.
Antwort von 58er am 19.05.2006, 8:33 Uhr
danke steffi! am besten gefällt mir natürlich "§ 43 [Rechtsfähigkeitsentzug]
(1) Dem Vereine kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er durch einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstandes das Gemeinwohl gefährdet." yepp
wenn sonst noch jemand von euch ebenfalls ratschläge parat hat oder/und erfahrungen mit e.V.´s in ähnlicher hinsicht wie ich gemacht hat, nicht hinterm berg halten hier.
danke und viele grüße von old mama
Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung
Antwort von KH am 20.05.2006, 9:29 Uhr
Aber ein von der Mitgliederversammlung gewählter Vorstand kann nur von der Mitgliederversammlung abgewählt werden.. Die kann zur Not auch außerordentlich einberufen werden. Wie gesagt, lies in der Satzung nach!