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Elternrat-Beziehung zur Lehrerin

Thema: Elternrat-Beziehung zur Lehrerin

Hallo, ich habe mal ein verfahrensmäßiges Problem. Vorige Woche war Elternstammtisch und der Elternrat hat nun an alle Eltern eine Zusammenfassung geschickt. Das darin angesprochene Hauptproblem ist der Wechsel der Lernmethode durch die neue Lehrerin(1.Kl Tischgruppen, viel freies Schreiben, 2.Kl.Frontalunt., weniger Freiarbeit).Es waren ca. 10 Elternteile da, von anderen Eltern waren keine negativen Meinungen bekannt. Wir finden es zur Zeit sehr harmonisch in der Schule, unserer Meinung macht die Neue das ganz gut, unser Sohn ist nicht so geeignet für Freiarbeit, er träumt dann oft. Nun hat der Elternrat an alle Eltern die Bitte geäußert, sich seiner Argumentation gegen die geänderte Lehrmethode anzuschließen und zu unterstützen.Ich finde, das ist eine Aufforderung, gegen die Lehrerin Stimmung zu machen, der Hauptkern sind ca. 5 Eltern-> die Leidtragenden sind dann aber die Kinder. Nichts gegen angebrachte Kritik, die Wahl der Methode sollte aber der Lehrerin überlassen bleiben, denke ich. Wir haben unseren Standpunkt dazu schon mal schriftlich verfasst, sollen wir das Schreiben nun erst mal nur an den Elternrat oder gleich an alle Eltern senden, wie ist der richtige Weg? Danke für Eure Hilfe Viele Grüsse stesa

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 14:23



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Hallo, im Prinzip gebe ich dir völlig recht. Aber bei deinen Bezeichnungen komm ich durcheinander, denn bei uns ist es wohl anders geregelt: Die einzelnen Klassen haben jeweils 2 Klassenelternvertreter (sowie noch mal 2 Vertreter, falls die ersten ausfallen). Für die gesamte Schule gibt es dann einen Elternrat (setzt sich aus Eltern aller Klassen zusammen, Eltern müssen nicht Klassenelternvertreter sein, diese allerdings wählen den Elternrat). Und einen Elternstammtisch habe ich in meiner Eigenschaft als Klassenelternvertreterin ins Leben gerufen, das ist eine völlig lockere, informelle Runde von Eltern, die sich abends ab & zu in einer Gaststätte treffen und bei einem Glas Bier nette Klönrunden abhalten. Bei uns würden also wohl die Klassenelternvertreter einen derartigen Brief aufsetzen - allerdings nicht, wenn nicht dringender Handlungsbedarf von den Eltern an die Klassenelternvertreter herangetragen wird. Wenn nur ein paar Eltern Stimmung machen wollten, würde ich mich schwerlich dazu hergeben. Allerdings würde ich schon die Stimmung erforschen - allerdings bin ich dann mit schriftlichen Geschichten sehr sparsam....in einem ähnlichen Fall hab ich mal versucht, mit allen Eltern telefonisch die Lage abzuklären. Zu deiner konkreten Frage: ich würde den Brief zwar an den "Elternrat" (die Klassenelternvertreter?) adressieren, aber schon möglichst allen Eltern bekanntgeben. Allerdings darfst du nun nicht in die Falle laufen und selbst Stimmungsmache betreiben. Ganz knapp, ganz sachlich halten und vor allem versuchen, notfalls einen Enternabend einzuberufen (nicht aber einen Stammtisch, wegen informell und wegen evtl. Alkohol...). LG, M.

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 14:36



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Ich denke auch, dass die Eltern kein Mitbetimmungsrecht über die Unterrichtsmethoden haben. Es wird und darf hierzu immer kontroverse Meinungen geben aber es dürfte den Kindern auch nichts bringen, wenn die Lehrerin entgegen ihrer eigenen Auffassung eine Unterrichtsmethode nur auf Betreiben der Eltern auswählt (was sie wohl eh nicht machen wird), die ihr selber nicht liegt. Wenn der Elternrat hier wirklich Schritte einleiten will, würde ich auf eine nochmalige Versammlung aller Eltern drängen, wobei das Thema mit allen nochmals diskutiert werden kann und dem Elternrat evtl. dann auch bewusst wir, dass nicht alle ( bzw. nur eine Minderheit) die Lehrerin und deren Methoden negativ sehen. Ich denke auch, dass die Eltern, die an der Lehrerin und deren Methoden nichts auszusetzen haben, bislang eben gar keinen Anlass sahen, am Elternstammtisch zu kommen.

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 16:24



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Unterrichtsmethoden sind Lehrersache, nicht Elternsache. Punkt. Was habt ihr von einer Lehrerin, die den Eltern zuliebe oder besser auf Druck der Eltern Freiarbeit betreibt, aber nicht wirklich dahintersteht? Die Folge wäre wahrscheinlich ein wenig effektives Arbeiten.

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 17:50



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Danke für die bisherigen Antworten, genauso sehen wir das ja auch. MarthaHH-> es handelt sich um den Klassenelternrat. Das Problem ist, dass die Initiative gegen die Lehrmethoden vom Elternratsvorsitzenden ausgeht, dazu ist noch eine Mutter die besonders treibende Kraft und er hat in seinem Schreiben alle Eltern aufgefordert, ihm Argumente zu liefern. Wir sind aber zufrieden im Moment und wollen, das die ruhige Lernathmosphäre bleibt, durch ein Gespräch mit der Lehrerin gegen ihre Methoden wird m.E. das Klima erheblich gestört. Und der Elternrat will ja dann im Namen aller Eltern sprechen. Daher möchte ich vorher meine andere Meinung kundtun, an alle? Viele Grüsse stesa

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 18:47



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Wichtig ! Auf keinen Fall irgendetwas schriftliches an die Eltern verteilen ohne Zustimmung des Rektors !!!!!!!! Alle Schriftstücke die an Eltern verteilt werden MÜSSEN über den Tisch des Rektors gehen. Wir hatten innerhalb des EB mal ganz ganz böse Probleme damit und hatten fast eine Verleumdungsklage an die Backe.

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 07:59



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...ich war auch Elternrat an unserer Schule. Der Rektor DARF keinen Einfluß auf Schreiben an die Eltern haben, das wäre ja Zensur. Selbst Elternfragebögen usw. können OHNE Zustimmung der Schulleitung rausgegeben werden. Außerdem hat der Schulleiter mit vielen Dingen (die die einzelnen Klassen betreffen) garnichts zu tun. Der Klassenlehrer ist ja auch noch da. Natürlich ist es schöner, wenn ein Lahrer oder der Schulleiter über solche Vorgänge Bescheid weiss, aber zwingend ist das nicht.

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 08:14



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Doch, das stimmt schon. Alles, was innerhalb der Schule an die Kinder verteilt wird, MUSS vorgelegt werden und wird ggf. zurückgehalten. Da könnte ja jeder sonstwas verteilen und das wollen sicher auch die Eltern nicht. Mio

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 08:42



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...ist bei uns echt nicht so. Die Schulleitung hätte viel zu tun, wenn sie alles lesen sollte. Außerdem war an unserer Schule die Schulleitung das Problem. Da hätten wir ja nie was rausgeben dürfen, oder?! Mit der Klassenlehrerin habe ich zwar auch vieles abgesprochen, aber nicht alles.

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 09:00



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ich hätte es auch nicht geglaubt, wenn wir letztes Jahr eben nicht eine böse Erfahrung gemacht hätten. Glaube mir ruhig, daß es stimmt - aus Erfahrung wird man klug und wir haben diese bitterböse Erfahrung gemacht. Zensur hin oder her, der Rektor bleibt der Chef der Schule, es geht nichts and die Eltern ohne sein OK. Nicht umsonst sagt man, daß man als "normale" Mama mehr Einfluß ausüben kann als ein EB-Mitglied, denn dann muss man sich an Regeln halten. In unserem Fall wurde uns tatsächlich aus dem Regelbuch (Rechten und Pflichtendes EB) vorgelesen was unsere Rechten und Pflichten waren - war nicht toll ....

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 10:42



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Es geht doch einfach darum, dass die Schule eine Verantwortung hat für das, was innerhalt ihrer "Mauern" verteilt wird. Möchtest du, dass da jeder verteilen darf, was er mag? Mio

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 10:46



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Wie sich schon bei den unterschiedlichen Bezeichnungen (Elternvertreter ist was anderes als Elternrat etc.pp) zeigte: jedes Bundesland hat eigene Richtlinien. Es ist also zwecklos, das gleichsetzen zu wollen. In dem einen Bundesland ist es so, in allen anderen anders....

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 10:48



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stimmt wohl...in sofern, daß jedes Bundesland seine eigene Richtlinien hat und jeder Rektor die Richtlinien strik nachfolgen kann oder nicht. Der Verband der Elternbeiräte hat uns damals auch gesagt, daß eben vieles im Ermessen des Rektors liegt. Wenn Du der Meinung bist, daß der Rektor auf Deine "Briefe an die Eltern" keinen Einfluss haben darf, so setze ich eben meine Erfahrungen entgegen. Da haben wir wohl beide recht. Natürlich wird es (auch unserem) dem Rektor Schnuppe sein wenn man Zettelchen verteilt bzgl. Weihnachtsbasteln, Elternstammtisch, Geschenke für die Lehrerin etc... deutlich anders wird die Sachlage jedoch wenn es darum geht Probleme mit einer Lehrerin zu "lösen". Da geht es dann z.T. schon ans Eingemachte und so etwas zu Papier zu bringen und zu verteilen kann zu grossen Problemen führen. Würde ich niemals machen.

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 12:22



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Hallo, da stimme ich dir zu - und ich schrieb es ja auch in meinem ersten Posting. Ich würde mich da schriftlich sehr zurückhalten. Der Weg bei uns würde folgendermaßen aussehen: Gespräch der Klassenelternvertreter mit dem/der LehrerIn (wenn man entsprechend von Eltern "beauftragt" worden ist, deren eigene Bemühungen vorher im Sande verlaufen sind). Wenn auch der/die KlassenelternvertreterIn nicht vermitteln kann, gehts weiter: entweder SchulleiterIn, wo sich dann noch mal zu dritt (SLeiterin, Lehrerin, Elternvertreter) zusammengesetzt wird, oder Elternvertreter setzt sich mit VertrauenslehrerIn zusammen und dann wieder zu 3. (Vertrauenslehrer, Lehrer, Elternvertreter). Mühselig, langwierig - aber unumgänglich. Ganz sicher würde ich aber als Klassenelternvertreter nicht schriftlich um Argumente GEGEN eine Lehrerin bitten. Ruhe bewahren, alle ins Boot holen... und nicht immer diese Aufgeregtheit, die so um sich greift. (Allerdings war ich, als meine Tochter in der Vorschule war, auch noch "unwissender" und hab mich leichter vor irgendwelche Karren spannen lassen. Aber man lebt und lernt

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 17:35



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Hallo, So heißt diese Konferenz bei uns in Sachsen. Vielleicht hat sie anderswo einen anderen Namen. Themen, die die Unterrichtsform, Unterrichtsbücher, Klassenausflüge (Anzahl und Größe) sollen bei der Schulkonferenz geregelt werden, an der zumindest bei der Vorsitzende des ER und seine Stellvertreter sowie 3 zusätzlich gewählte Elternvertreter sowie gewählte Lehrer und die Schulleitung teilnehmen (ab Klasse 7 oder 9, auch Schülervertreter) Dementsprechend müsstet Ihr bzw. Elternvertreter zuerst die Schulleitung ansprechen. Wie dann verfahren wird im Vorfeld der Schulkonferenz, kann gemeinsam festgelegt werden. VG Nat

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 13:48