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Geschrieben von nilosa am 19.11.2009, 17:05 Uhr

eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Hallo,
heute war ich beim Elterngespräch bezüglich der Schulempfehlung nach der 4. Klasse. Zur Zeit bekäme unseren Sohn bei ihr einer eingeschränkten Empfehlung fürs Gymnasium. Dies könnte sich jedoch bis Januar noch ändern, so dass er dann eine uneingeschränkte bekäme.
Soweit so gut. Davon abgesehen, dass wir uns mit einer eingeschränkten an unserem Wunschgymnasium erst gar nicht bewerben müssen( weil es dort jedes Jahr eine Unmenge an Absagen gibt), interessiert mich nun, was für eine uneingeschränkte Empfehlung ausschlaggebende Punkte sind, da ein Freund unseres Sohnes, der schlechtere Noten schreibt ( ist auf einer anderen Grundschule) eine uneingeschränkte Empfehlung bekommen soll.

Leistungsmäßig sieht es bei unserem Sohn wie folgt aus: Mathe 1 ,Deutsch 2 und alle anderen Fächer zw. 1-2.
Außerdem wird bei uns in verschiedene Fähigkeitsbereiche( ca. 30 Stück) aufgeschlüsselt, darunter z.B. Arbeitsbereitschaft, Hausaufgaben, Teamfähigkeit, Schnelligkeit, Konzentrationsfähigkeit usw. In diesen Punkten lag er auch durchweg im 1-2er- Bereich.
Der einzige Punkt, den sie zu bemängeln hatte war, dass er manchmal der Aufgabenstellung zu schnell liest und sich dadurch Fehler einschleichen und er manchmal dadurch Fragen falsch beantwortet. Wenn wir es bis Januar schaffen würden dies zu verbessern, stünde einer uneingschränkten Beurteilung nichts im Wege.

Ich habe außerdem in dem Gespräch den Eindruck bekommen, dass sie eigentlich am liebsten nahezu alle Kinder auf die Gesamtschule schicken würde, da dort der Druck niedriger wäre, gerade im Hinblick auf G8( auf der Gesamt in NRW gehts 9 Jahre bis zum Abi).

Außerdem hat sie erst dieses Jahr die Klasse übernommen und meint selbst, dass sie nach so kurzer Zeit die Kinder noch nicht 100% beurteilen kann und lieber niedrigere bewertet als zu hoch.


Weiss hier vielleicht jemand welche Richtlinien es für die Bewertung gibt? Oder hat jemand ein Kind, dass ebenfalls eingeschräkt bewertet wurde und kann mir seine Leistungen nennen?
Gibt es für die Lehrer einen Richtwert, der besagt, wieviele Kinder der Schule/Klasse eine Beurteilung für Haupt-, Real-, oder Gymnasium erhalten sollten????
Außerdem würde mich interessieren, ob unser Sohn auch mit der Einschränkung auf einem Gymnasium genommen werden muss, falls er auf einem abgelehnt wird?
Gruß
Nicole

 
7 Antworten:

Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von huevelfrau am 19.11.2009, 18:18 Uhr

Also, mit den Noten müsste er eine uneingeschränkte Empfehlung fürs Gymi bekommen. Unsere Tochter hatte im 4. Schuljahr 1. Halbjahr in den Fächern Mathe, Deutsch, Sachkunde ne 3 und hat ne glatte Realempfehlung bekommen. Dort macht sie sich jetzt echt super und hat schon zwei Einser mit nach Hause gebracht.

Denke, dein Sohn wäre auf der Real unterfordert. Allerdings finde ich Gesamtschulen super und wenn bei euch genug Platz dort ist, warum nicht.

Du kannst auch mal unter Note1plus schauen, da stehen auch die Vorraussetzungen.

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von crisgon am 19.11.2009, 19:17 Uhr

Auf unserer Schule, auch NRW, bekäme Dein Sohn mit diesen Noten auf jeden Fall eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung. Die Noten sind ja klasse!!! Ich würde noch Mal mit der Lehrerin reden!

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von chrispi am 19.11.2009, 19:44 Uhr

Was ist Note1plus?

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von Ebba am 19.11.2009, 20:53 Uhr

In meinen Augen ist es, zumindest wenn man "nur" die Noten berücksichtig, völlig unverständlich, warum Dein Sohn nur eine eingeschränkte Empfehlung bekommen hat.
Und wenn ich so etwas höre:
"Außerdem hat sie erst dieses Jahr die Klasse übernommen und meint selbst, dass sie nach so kurzer Zeit die Kinder noch nicht 100% beurteilen kann und lieber niedrigere bewertet als zu hoch.", dann könnte ich echt die Wände hoch gehen. Ist der Lehrerin nicht klar, dass sie mit ihrer "niedrigeren" Beurteilung einem Kind das Abitur verbauen kann? Bei soviel Vorsicht ist dann ja tatsächlich mal so ein Bewertungssystem wie in Bayern, streng nach Durchschnittsnote, besser (ganz ausnahmsweise)

Ich würde auf jeden Fall noch mal mit ihr sprechen, sie evtl. bitten die Lehrerin mit in die Beurteilung einzubeziehen die die Klasse zuvor unterrichtet hat (so sollte es IMHO im übrigen immer sein bei einem Lehrerwechsel zur 4. Klasse). Im Zweifelsfalle würde ich auch um ein Gespräch gemeinsam mit dem Schulleiter bitten. Ich würde ihr deutlich sagen, dass ich mein Kind auf jeden Fall aufs Gymnasium schicken werde und dass ich es sehr traurig fände, wenn es auf Grund ihrer vorsichtigen Bewertung nicht auf seine/eure Wunschschule gehen könnte.

Im Übrigen richtet sich die Erstellung der Empfehlung für die weiterführend Schule nach § 11 Abs.4 SchulG NRW. Hier heißt es:
" Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf
der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähig-
keiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung
für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet er-
scheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere
Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem ge-
nannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die
Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Se-
kundarstufe I, soweit nicht nach einer pädagogischen Prognose zu diesem
Zeitpunkt dessen Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausge-
schlossen ist. Das in der Verantwortung der beteiligten Schulen und der
Schulaufsicht liegende Übergangsverfahren wird in der Ausbildungsord-
nung geregelt. Die abschließende Entscheidung über eine offensichtliche
Nichteignung trifft das Schulamt auf der Grundlage eines Prognoseunter-
richts."

Liebe Grüße
Ebba *was sich manche Lehrer so anmaßen, unglaublich"

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von RenateK am 20.11.2009, 9:55 Uhr

Hallo,
es gibt in NRW keinen Notenschnitt als Voraussetzung. Bei den Noten würde ich aber niemals etwas anderes als einer Gymnasialempfehlung zustimmen (die Eltern müssen da unterschreiben), sondern Einspruch erheben und ggf. mit Rektor/in bzw. Schulamt reden. Das geht in meinen Augen gar nicht. An unserer Schule (auch NRW) gibt es fast nur Gymnasialempfehlungen auch bein Noten zwischen 2 und 3 und die Kinder schaffen das alle auf dem Gymnasium.
Gruß, Renate

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von Emmi67 am 20.11.2009, 9:57 Uhr

Wenn die Noten stimmen, finde ich das sehr seltsam. Wenn er manchmal Aufgaben zu schnell liest und Fehler macht- wieso hat er dann überall Einsen und Zweien. Das heißt doch, dass es so schlimm nicht sein kann.
Mein Sohn hatte alles 2 auf dem Zeugnis, Musik und Kunst 3 (aber vorher durchaus auch mal Dreien geschrieben in Diktaten und manchmal in Mathe) und hat eine uneingeschränkte Empfehlung bekommen.

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Re: eingeschränkte Gymnasiumempfehlung NRW

Antwort von MICHELLE123 am 21.01.2010, 10:48 Uhr

HALLO MEIE TOCHTER HAT MIT3MAL BEFRIEDIGEND REST 2 KEINE GYM EMPFELUNG BEKOMMEN IST DAS O:K SO GRUSS CONNY

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