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Die verpatzte Walpurgisnacht-Party

Thema: Die verpatzte Walpurgisnacht-Party

Hallo, kennt jemand von euch die Geschichte? Die Kinder haben heute einen Bogen bekommen, der ausgefüllt werden soll. Die Geschichte wurde vor ein Paar Tage vorgelesen und so soll nun das Gedächtniß geprüft werden. Nur - an den Tag war Kevin gar nicht da, er war krank. Er kennt die Geschichte gar nicht. Gegoogelt hab ich schon und nur ein Buch gefunden bei amazon, mit der Geschichte drinnen. Der Lehrerin habe ich eine Nachricht auf das Band gesprochen. Kevin sagt aber, sie hat gesagt sie fährt in Urlaub direkt nach der Schule. Kann mir jemand helfen? Marie

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 16:47



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Wenn es sich um eine reine Gedächtnisübung handelt und dein Sohn an dem Tag nicht in der Schule war, kann er die Aufgabe auch nicht lösen. Ich kann jetzt nicht so ganz verstehen, weshalb du deshalb die Lehrerin anrufst.

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 16:54



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Ich hab sie angerufen, weil sie sehr pingelich ist und sowieso immer an ihm meckert, wegen seine Legasthenie. Und sie muss doch wissen, dass er den Tag gefehlt hat. Ich verstehe sowieso nicht, warum über die Ferien Aufgaben sind. Heute brachte er ein Diktat mit, das war unterschrieben: Kevin arbeitet zu langsam. Er hat große Lücken gelassen, weil er nicht mitkam. Diktat kann nicht bewertet werden. Dringend mehr üben. Er kam die ersten drei Sätze gut mit, und sagte, dann wurde sie zu schnell. Und dann hat er Lücken gelassen, weil die alte Deutschlehrerin hat immer das Diktattext nach Beenden noch mal in Ganzen vorgelesen, er wollte dann Lücken schließen, aber diese Lehrerin macht das nicht.

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 18:21



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Und? Was ist jetzt deine Kritik an der Info im Heft? Mio

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 10:02



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Mir fehlt der Nachteilsausgleich, weil er Legasthenie hat.

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 10:42



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Also nochmal zum Mitschreiben: Dein Sohn hat Legasthenie (oder LRS? - Da besteht ja schon ein Unterschied) und diese ist auch von offizieller Seite bescheinigt? Dann ist die Info der Lehrerin doch in Ordnung: "Heute brachte er ein Diktat mit, das war unterschrieben: Kevin arbeitet zu langsam. Er hat große Lücken gelassen, weil er nicht mitkam. Diktat kann nicht bewertet werden. Dringend mehr üben. " Sie bewertet das Diktat nicht, weist aber trotzdem auf die Ursache (zu langsames arbeiten - hat ja nicht direkt mit der Legasthenie zu tun) hin Oder ist die Legasthenie noch gar nicht bescheinigt? Auch dann finde ich nichts schlimmes an dem Eintrag der Lehrerin. Mio

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 12:08



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Er hat eine becheinigte Legasthenie, was das selbe wie eine LSR ist, laut der Ärtzin, die ihn testete, mit einer leichten auditiven Wahrnehmung. Wenn man ihm etwas langsam und deutschlich diktiert, schreibt er gut. Er hatte im letzten Jahr eine Lehrerin gehabt, die das für voll nahm und Rücksicht nahm. Er ist auch nicht der einzige, der Schwieirgkeiten hat, nur der einzige in der Klasse, der es bescheinigt hat. Die Lehrerin hat nicht mal das Diktat korrigiert, sonst wäre ihr aufgefallen, dass er im gesamten Text nur 2 Fehler macht: er hat ein e vergessen und einmal sinnfol statt sinnvoll geschrieben. Ich habe den Text von einer Freundin lesen lassen, die arbeitet bei einer Zeitung. Sie meint eben aufgrund der Fehler, dass die Leheren das hätte lesen können und das geschrieben bewerten. Ich denke, ich werde mich nochmal mit der Therapeutin, die er hat, in Verbindung setzen, und sie fragen, ob dem so korreckt ist. Ebenso ist es, wenn er Sachaufgaben lesen muss in Mathe. Kann er sie laut lesen: kann er sie dann auch bearbeiten. Muss er sie leise lesen, braucht er länger.

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 12:55



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ich würde der Lehrerin eine Mitteilung ins Heft schreiben und die Entschuldigung für den Fehltag mitgeben. Angerufen hätte ich sie auch nicht deswegen. Ist ja wohl klar, dass er das nicht machen kann, wenn er nicht da war. Dürfte kein Problem sein. LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 17:28



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Hallo es handelt sich also um eine Nacherzählung, und die kann man nur machen wenn man die geschichte gehört hat. fertig. Wenn er nciht da war braucht er sie nicht zu machen. Schreib doch in sein deutschheft noch mal rein: entschuldigung, mein kind konnte die Aufgabe XY nciht machen, weil er am 2.3 34 krank war. fertig. Selbst wenn die geschichte einer hier kennt wird es ja mit hilfe des tetxtes dann keine nacherzählung! LgHenni

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 18:45



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Nein, keine Nacherzählung, es sind Fragen die beantwortet werden sollen. Zum Beispiel: Wer spielt in unserer Geschichte die Hauptrolle? Wo wohnen unsere Hauptpersonen? Warum darf die kleine Hexe nicht mit zu der Party? Ich werd das nun so schreiben, aber Kevin würde die Geschichte sehr interessieren. Vielleicht liest sie sie ja nochmals vor.

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 19:30



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Ich denke auch das man keine Nacherzählung machen kann wenn man nicht da war. Klar kann man das nun so und so sehen, eigeninitiative ist sicher gut vor allem wenn die Lehrerin das Kind eh auf dem Kiker hat aber andersrum hilft es ja nun auch keinem wenn er die Geschichte nicht kennt und andere die Fragen beantworten, das fällt dann evtl auch der Lehrerin auf und wundert sich wie er es machen konnte wenn er nicht da war. Vielleicht meldet sich ja die Lehrerin noch bei dir falls sie wirklich im urlaub war.

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 22:03



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So wie sich das anhört ist es ein Teil aus "Die kleine Hexe" von Preußler. Wenn es dir so wichtig ist, dann leih das Buch aus der Bücherei und lies es vor und lass es ihn alleine bearbeiten. Mio

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 10:01



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w

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 10:39



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Danke, das Buch kenne ich nicht. Ich werd deiner Enpfehlung folgen.

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 10:43



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Sach ich doch

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 12:03