Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage:
eine Mutter beauftragte ihre Töchter, in der Schule (Grundschule) Werbezettel zu verteilen.
Diese Handzettel waren Werbung für weltanschauliche ("religiöse", aber keine kirchlichen) Veranstaltungen. Veranstaltungen speziell für Kinder, um diese in die entsprechende Gruppierung zu locken.
Kann die Schule den Eltern solches Verhalten untersagen?
Vielen Dank schonmal und viele Grüsse,
Rio
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 13:46
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bin keine Lehrerin, aber ich könnte es mir vorstellen.
Bei uns im Kindergarten darf grundsätzlich keine Werbung liegen (das wurde mir mal deutlich verklickert, als ich mich als Ansprechpartner für Tupperware vorstellte) - dann aber wieder gibts diese fliegenden Händler mit den Kinderbüchertischen, die eben doch ausgestellt werden, dann liegen da wieder mal Quelle-Prospekte usw. ... aber wenn ich ne aktuelle Familien- oder Kinderzeitung zum kostenlosen Mitnehmen hinlege, so ist das bitteschön zu unterlassen ...
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 14:01
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da muss in jedem fall vorher die schulleitung gefragt werden. auch wenn man etwas aushängen will.
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 14:40
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Hallo,
bei uns wird auch ständig Werbung verteilt. Zwar nur für Kinderveranstaltungen wie Theater, Zirkus, aber das nervt mich trotzdem. Denn die Kinder wollen dann natürlich dorthin.
Liebe Grüße
Biggi
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 15:55
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Jaaaaaaaaaaaa, kann die Schule und muss sie auch!!!!
LG Astrid
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 18:07
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Ja, Schulleiter hat Hausrecht in seiner Schule und kann sowas untersagen.
In der entsprechenden Schulordnung müsste das auch genau drin stehen, z.B. "Druckschriften dürfen in der Schulanlage an die Schüler nur dann verteilt werden, wenn sie für Erziehung und Unterricht förderlich sind und keine kommerzielle oder politische WErbung enthalten. Über die Verteilung entscheidet der Schulleiter"
Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 00:30