Frage: Rechte waehrend der Geburg

Hallo. Habe ein paar rechtliche Fragen zur selbstbestimmten Geburt. Und zwar: 1) Kann ich die Geburtspositionen selbst bestimmen oder muss ich mir diese vorschreiben lassen? 2) Kann ich selbst bestimmen ob ein Dammschnitt gemacht wird? Moechte ich naemlich nicht. 3) Kann ich einen Arzt, ebenso Studenten, Hebammenschuelerinnen etc. der bei Austreibungsphase dabei ist verweigern und die Geburt nur von der Hebamme begleiten lassen? 4) Kann ich ein Medikament z. B. Oxytocin zur Foerderung des Plazentaab gangs verweigern? Wenn es Komplikationen gibt ist mir klar dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet und weiteres Fachpersonal hinzugezogen werden muss. Ebenso wenn die Hebamme Hilfe braucht. Aber jetzt abgesehen davon. MfG und Vielen Dank Dies natuerli h

von Cecile87 am 15.07.2012, 16:40



Antwort auf: Rechte waehrend der Geburg

Hallo, 1. Die Gebärpositionen können Sie wählen,wenn das Wohl des Kindes nicht darunter leidet und Wanne,Seil,Hocker etcnicht besetzt sind. 2. Auch das können Sie im Vorfeld sagen - wenn allerdings das Wohl des Kindes gefährdet sein sollte steht dies über dem Wunsch der Mutter. (Aufklärung über Dammschnitt und dessen Indikation muss dann erfolgen) 3. Mitbesucher müssen Sie nicht teilhaben lassen - Geburt ohne Arzt ist möglich wenn sie ohne Pathologie verläuft,aber auch dies im Vorfeld besprechen,da es in vielen Kliniken Usus ist zur normal verlaufenden Geburt den Arzt/Ärztin hinzuzuziehen. 4. wenn Oxytocin nicht medizinisch indiziert ist sollte es auch nicht gegeben werden - ist es die Regel,dass es prophylaktisch gegeben wird einach die Geburtshelfer darauf aufmerksam machen,dass dies von Ihnen nicht gewünscht ist. Bei Blutungen post partum sollte man allerdings nicht diskutieren. Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 15.07.2012