Hallo
Ich war heute zur Geburtsplanung und bin fix und fertig. Der et ist der 10.2.18.
Vorgeschichte: Mann hat Sohn aus 1. Beziehung, dieser hatte ein ALTE Ereigniss und atemaussetzer.
1. Gemeinsamer Sohn hatte monitor nach neugeborenensepsis
Nun soll der 3. Kleine Mann nach der Geburt auch ein monitor bekommen. Mir wurde heute gesagt, das es zwingend notwendig ist, den kleinen nach der Geburt auf die sauglingsstation aufzunehmen mind für 1 bis 2 Nächte. Für eeg und schlaflabor. Ich möchte ungern, dass ein gesundes neugeborenes getrennt wird ich bin fix und fertig deswegen. Ich werde sonst 24 Std neben diesem Bett sitzen, egal wie es mir geht.
Kann der Monitor auch von jmd anderem verordnet werden als vom Krankenhaus?
von
MiniMami-2010
am 17.01.2018, 20:50
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Heimmonitor
Hallo,
Die gemeinsame Aufnahme von Mutter und Kind ist in diesem Fall ein MUSS.
Auf Diskussionen und Kompromisse brauchen Sie sich nicht einzulassen;im Notfall ist es die falsche Klinik.
Grüße
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 17.01.2018
Antwort auf:
Heimmonitor
Hallo,
bei uns war eine gemeinsame Aufnahme nach der Geburt möglich. Vielleicht ist die Klinik nicht dir richtige Wahl.
Alles Liebe
von
Trüffel15
am 17.01.2018, 21:11
Antwort auf:
Heimmonitor
Danke für den Zuspruch...
Also es ist dort so, dass auf der wöchnerinnenstation die säuglingsstation ist. D.h es gibt ein großes früh und neugeborenenzimmer mit glaube 6 Patientenplätze. Dort kann man zwar als Mutter jederzeit rein. Aber nicht dauerhaft.
Ich glaube da muss nochmal ein Gespräch erfolgen. Oder kann ich auch in ein kh ohne Kinderklinik gehen und bekomme dann dort auch den Monitor
von
MiniMami-2010
am 17.01.2018, 21:28
Antwort auf:
Heimmonitor
Hallo,
Eine Trennung von Mutter und Kind ist IMMER zu vermeiden - besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem Team in der Klinik Ihrer Wahl - wir können nicht sagen wie es in der Klinik gehandhabt wird.
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 18.01.2018
Antwort auf:
Heimmonitor
Ja,Sie können Ihr Kind in einer Klinik ohne KIKL bekommen,da es sich ja nur um eine Beobachtung handelt.
von
Silke Westerhausen
am 18.01.2018