@Frau Bader: Rückfrage wegen Beendigung der Elternzeit und AG-Zuschuss
Sie hatten bei der Frage weiter unten geschrieben, dass der Vollzeitvertrag wieder auflebt und sich daher der Zuschuss vom Arbeitgeber aus dem alten VZ-Gehalt errechnen muss. Der Leitfaden zum Mutterschutz vom Ministerium besagt aber (wenn ich es richtig verstehe), dass trotz Beendigung er Elter...