kisu1
Liebe Frau Bader, ich habe vor kurzem eine Renteninformation bekommen in der meine Zeiten nur bis 08/2018 berücksichtigt werden. Und davor eine Information, dass die Zeiten bis zum 05/2018 berücksichtigt werden. Ich bin aktuell in Erziehungszeit seit 2 Jahren seit der Geburt meiner Tochter. Mein Beruf war befristet und daher wurde er aufgelöst und nicht wieder verlängert. Ich habe gelesen, dass wenn sich niemand meldet der Mutter automatisch die fehlenden Zeiten zur Rente als Erziehungszeit angerechnet werden. Bekomme ich später, wenn diese 3 (theoretisch sogar 10)Jahre vorbei sind eine Information? Oder muss uch mich melden/Formular ausfüllen? Mein Mann hat auch 2 Monate Erziehungszeit beim Arbeitgeber beantragt. Wie werden diese bei der Rente berücksichtigt? Vielen Dank und herzliche Grüße!
Hallo, haben Sie denn bei der Deutschen Rentenversicherung das Formular 800 ausgefüllt, beide Elternteile unterschrieben und hingeschickt? Automatisch läuft bei den gar nichts. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot