DGO
Hallo und guten Tag Frau Bader, Folgender Sachverhalt liegt vor . Zur Zeit arbeite ich Vollzeit in einer 5 Tage/Woche. Ab Mitte September gehe ich für ein Jahr in ElternTEILzeit und arbeite nur noch 2 Tage/Woche. Gemäß BEEG darf der Arbeitgeber den Urlaub meines Wissens für jeden vollen Elternzeitmonat um 1/12 kürzen. In meinem Fall dürfte er hier also nicht kürzen, denn es gibt keine "vollen" Elternzeit Monate, da ich jeden Monat in Teilzeit arbeite. ODER greift hier das Teilzeitgesetz, bei dem der Urlaub gekürzt werden darf wenn die Arbeitstage/Woche reduziert werden!? Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo, der Urlaubsanspruch bleibt bestehen, ändert sich aber. Sie haben dann eben nur im Dreisatz Anspruch auf 2/5 der Woche. Liebe Grüße NB
Dojii
§ 17 Abs. 1 BEEG gilt nicht, wenn eine Elternteilzeit ausgeübt wird. Der Paragraph greift nur, wenn du komplett in Elternzeit bist. Der Urlaub darf also auf Teilzeit umgerechnet werden.
Summer80
Wenn du nur zwei Tage pro Woche arbeitest, brauchst du auch nur 2 Tage Urlaub um eine komplette Woche frei zu bekommen. Wenn Vollzeitkräfte also beispielsweise 25 Tage Urlaub pro Jahr haben, haben sie insgesamt 5 Wochen Urlaub pro Jahr. Du brauchst für 5 Wochen Urlaub im Jahr jedoch nur 10 Tage Urlaub. Dementsprechend ist eine Kürzung auf 10 Tage Urlaub gerechtfertigt. Alles andere würde dich gegenüber den anderen Mitarbeitern bevorteilen. Hättest du ebenfalls 25 Tage Urlaub, kämst du bei einer 2-Tage-Woche auf 12,5 Wochen Urlaub pro Jahr!
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