Scherginnen
Internationaler Strafgerichtshof, NACH Absitzen der Strafe müssen sie zurück ins jeweilige Land, ggfs. auch nach Deutschland. Kinder zur Verwandtschaft, wo immer die ist. Aber bitte gesetzlich regeln, das es allein aus dem Grund kein Nachzugrecht gibt, wenn nicht sowieso schon Staatsbürgerschaft bes...