Mitglied inaktiv
Einer unserer Nachbarn hat eine Freiläuferkatze, die ziemlich agressiv ist. Sie hat jetzt zum zweiten Mal unseren Hund in unserem eigenen Garten angegriffen, so dass er vom TA behandelt werden muss: das erste Mal musste das Ohr genäht werden, diesmal hat er ein Auge erwischt. Er hat schon häufiger Hunde angegriffen, er verteidigt gewisse Plätze (auch in unserm Garten) gegen alles - mein Mann musste im Frühjahr genäht werden, weil die Katze ihm beim Rasenmähen von einem Baum herunter ansprang. Ich mag Katzen, aber so geht es nicht weiter - meine beiden Tageskinder weigern sich mittlerweile in unserem Garten zu spielen, da der Kater schon mehrmals die Kinder gekratzt hat. Kann ich vom Katzenbesitzer die TA-Kosten ersetzt bekommen? Gruß
Wenn du es beweisen kannst ja. Im Umfang der Tierhalterhaftung.
Der Halter muss haften.
Für einen Hund zahlt man Haftpflicht, für eine Katze nicht... Versicherung scheidet sicher aus... keine Ahnung? Der Tierhalter? Verklagen?
wenn du beweise hast , kannst du die TA rechnung eigendlich der versicherung schicken, aber wie gesagt du brauchst beweise , foto´s e.c.t. ich würde aber erstmal mit dem besitzer der katze reden, denn die verletzungen sind ja nicht ohne ... lg
unsere katzen sind mit bei uns in der haftpflicht versichert
und bei meinem Hund war ich bei beiden Verletzungen dabei. Das die Katze die Kinder angreift habe ich auch schon gesehen (besonders gerne im Sandkasten). Mein Mann hat sich den festgekrallten Kater selber von der Schulter gepflückt. Der Besitzer meint, wenn er den Kater in der Wohnung hält, nimmt dieser ihm die Bude auseinander, daher lässt er ihn raus. Er will die TA-Kosten nur übernehmen, wenn ich beweisen kann, dass es sein Kater war - Zeugenaussagen will er nicht akzeptieren - schliesslich gibt es viele schwarz-weiße Katzen.
Eine Zeugenaussage IST ein Beweismittel. Da hat er nichts akzeptieren zu können. Quasi.
Hallo!
Ist schon ein bissl her, dass ich das beruflich gemacht habe, aber wenn ich mich recht erinnere, dann ist eine Katze dem Gesetz nach eine "Sache" und ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert - aber ohne Gewähr. Ich würde auch sagen, mach Fotos, damit es wenigstens so belegbar ist und reich dem Nachbarn die Rechnung rein...!
LG,
Steffi
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