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Darf Frauenarzt wegen Zweitmeinung Überweisung verweigern?

Thema: Darf Frauenarzt wegen Zweitmeinung Überweisung verweigern?

Hallo, bei meiner Tochter wurde vor 6 Jahren in der Brust ein fast eigroßer Knoten ertastet, wurde op., war gutartig, 2 Jahre später ein kleiner Knoten, wurde aber nicht op., 2x jährl. Kontrolle. Knoten ist nicht gewachsen. Nun ist beim Blutbefund der Tumormarker erhöht und die Lymphknoten geschwollen. Sie war am Montag bei der Frauenärztin, die sagte sie hätte im Studium, was noch nicht lange her ist nicht gehört, dass wegen einem gutartigen Knoten in der Brust der Marker höher wäre. Die meinte außerdem, da der Knoten gutartig war, bräuchte auch keine Ultraschall mehr gemacht werden. Wurde 1 oder 2 x im Jahr gemacht und von der KK übernommen. Nun will sie (meine Tochter) zu dem Arzt der sie vor 6 Jahren op hatte, braucht aber eine Überweisung vom Frauenarzt und hat nun Angst diese könnte ihr von der Frauenäztin verweigert werden. Ich sag, es steht ihr zu sich eine Zweitmeinung zu holen und meinetwegen eine dritte oder vierte Meinung. Es steht der Frauenärztin nicht zu, eine Überweisung zu verweigern. Was meint ihr?

von muffelzahn am 27.10.2016, 14:08



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Wir haben hier freie Arztwahl - ergo: Verweigern kann sie die Überweisung zwar, aber ich kenne keinen Arzt, der das je gemacht hätte. Ansonsten vom. HA die Überweisung holen.

von Zero am 27.10.2016, 14:11



Antwort auf Beitrag von Zero

Ne geht leider nicht. Überweisung wird nur von Frauenarzt verlangt.

von muffelzahn am 27.10.2016, 14:13



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Man braucht doch gar keine Überweisung mehr, sondern geht mit der Karte zum Facharzt, also auch zum zweiten Facharzt.

von wolfsfrau am 27.10.2016, 14:13



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Nein, geht leider ohne Überweisung nicht. Ich brauch auch Überweisung wenn ich in die HNO Klinik muß.

von muffelzahn am 27.10.2016, 14:15



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Da würde ich an deiner Stelle bei der Krankenkasse anrufen. Gibt es einen bestimmten Grund, warum der 2. Gyn eine Überweisung haben möchte?

von wolfsfrau am 27.10.2016, 14:20



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Ich habe das mal kopiert, ist nicht so übersichtlich, aber unten steht, selbst wenn man am Hausarztmodell teilnimmt, braucht man für Frauenärzte keine Überweisung. Sie sind hier: › Bundesministerium für Gesundheit › Themen › Krankenversicherung › Grundprinzipien › Freie Arztwahl Freie Arztwahl Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen. Das ist nicht selbstverständlich, denn in vielen europäischen Ländern gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht oder nur sehr eingeschränkt. Allerdings gibt es auch in Deutschland Einschränkungen. So können in der GKV regelmäßig nur die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte beziehungsweise Zahnärzte frei gewählt werden. Andere Ärzte dürfen nur im Notfall in Anspruch genommen werden. Vorgesehen ist zudem, dass die Versicherten den Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln sollen. Ein Sonderfall ist die hausarztzentrierte Versorgung. Hier ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Versicherte, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, verpflichten sich gegenüber ihrer Krankenkasse, ambulante fachärztliche Behandlungen nur nach Überweisung durch den von ihnen gewählten Hausarzt (Ausnahmen gelten für die Inanspruchnahme von Augen- und Frauenärzten) zu nutzen. Ähnliche Regelungen können sich auch in anderen Selektivverträgen (z. B. zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung) befinden. Auch hier gilt dann, dass Versicherte nur die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und andere Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch nehmen dürfen. Die Teilnahme an solchen Selektivverträgen ist für den Versicherten aber freiwillig. Nach oben Artikel drucken . 11.07.2016

von wolfsfrau am 27.10.2016, 14:25



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

und außerdem könnte sie die Vorstellung in so einem "doofen" Fall evtl. einmalig selbst zahlen. ich sehe in deinem kopierten Abschnitt keine hinderungsgründe (aber da steht ja bei "ausgenommen Frauen- und zahnarzut" auch nicht, inwiefern dass da ausgenommen ist. Auch, ob nun andere "slektivverträge" vorleiegn, erschließt sich nicht. es hört sich aber auch so an, als ginge es um die Überweisung in einen KLINIK und das ist wieder was anderes. Da kann sie mal fragen, ob es denn mit Einweisung vom Hausarzt ginge (das muss nicht heißen, dass sie danna uch stationär aufgenommen wird sofort).

von Leewja am 27.10.2016, 14:38



Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich glaube das ist eine Klinik, kein Frauenarzt. Die sind spezialisiert auf Krebserkrankungen spez. Brust. Aber ich frag sie mal.

von muffelzahn am 27.10.2016, 14:51



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Dies ist wahrscheinlich ein Brustzentrum, das einer Klinik angegliedert ist und da braucht kanin der Tat eine Überweisung vom Frauenarzt. Alternativ zu einem zweiten Gyn gehen, da braucht sie keine Überweisung und sich von dort eine holen. LG

von Julia+Christopher am 27.10.2016, 15:24



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Es beißt sich doch, was die FA sagt: Tumormarker sind erhöht. Bei einem gutartigen Tumor sind sie nicht erhöht. Das heißt doch, dass da evtl. etwas ist, was mit dem gutartigen Tumor nichts zu tun hat. Und bei erhöhten Tu-Markern muss man doch weiter untersuchen und nicht abbügeln mit dem Argument "Wenn damals nix war, ist da jetzt auch nix". Das verstehe ich nicht. Da würde ich ggf. erstmal einen anderen Frauenarzt aufsuchen, der es etwas genauer nimmt. Die jetzige Gyn wirkt nach deiner Beshreibung m.E. vielleicht etwas unerfahren... Ansonsten würde ich mit dem Blutbefund beim HA aufschlagen und schauen, was dieser sagt. Er wird dann sicher andere Untersuchungen / Überweisungen veranlassen. Es muss ja auch nicht sein, dass es von der Brust ist. Momentan habt ihr den Blutwert und die Lymphknoten --> kann also alles sein... Ich drücke die Daumen!

von wolke76 am 27.10.2016, 15:09



Antwort auf Beitrag von wolke76

Hi, Ruf doch mal bei Krankenkasse bzw Ärztekammer an?!?

von Tan_Sop2016 am 27.10.2016, 16:14



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Sie war doch schon einmal bei dem anderen Arzt. Anrufen, Situation schildern und ohne Überweisung hingehen. Ich bin immer etwas irritiert, wenn ich das lese. Ich habe das letzte mal bei den Quartalsgebühren eine Überweisung für einen niedergelassenen Arzt gebraucht. Außer der Arzt schickt dich mit einer Frage/Abklärung an einen Experten weiter, aber das ist ja eine andere Situation

von Irish83 am 27.10.2016, 20:09



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Es gibt durchaus noch Ärzte, die NICHT ohne Überweisung behandeln. Das sind entweder Radiologen oder Ärzte, die an Kliniken angebunden sind (Ambulanzen, Brustzentren etc). Sollte die Ärztin, die sich in meinen Augen total daneben benimmt!!!, die Überweisung nicht ausstellen, würde ich bei einem anderen Arzt aufschlagen und mir eine ausstellen lassen. Ich kann eure Sorge absolut nachvollziehen. Ich würde das auch abgeklärt haben wollen.

von fabiansmama am 27.10.2016, 21:12



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Ja es ist ein Brustzentrum. Die Frauenärztin hat in der Gemeinschaftspraxis neu angefangen und will wohl gut dastehen Aber bitte nicht so, denn beruhigt ist meine Tochter dadurch nicht, da der 1.Knoten von einer anderen Frauenärztin (andere Praxis) als nicht vorhanden abgetan wurde. Wohlgemerkt das Ding war fast so groß wie ein kleineres Ei, sie wechselte dann den Arzt und wurde sofort operiert. Hausarzt hat sie zum Inneren geschickt, Termin ist am Do. Dazu kommt noch Gebärmutterhalskrebs vor ca 7Jahren. LG

von muffelzahn am 27.10.2016, 22:10