hi ich habe mal eine frage und zwar geht es darum meine tochter wird im juli 2jahre und der kV will mit ihr zum ersten mal zu seiner freundin fahren übers we und will sie zu ihrem gebutstag nachmittag wieder bringen.
wie soll ich mich verhalten ist es zu früh für die kleine außerhalb zu schlafen.ab wann ist das richtige alter wo sie beim KV übernachten darf.
wäre es besser wenn ich mich beim rechtsanwalt mal schlau mache..
Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 21:00
Antwort auf:
übernachtung
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2010
Antwort auf:
übernachtung
danke für ihre antwort.
habe heute mit dem JA tele und sie meinten das es sicherlich zu früh sein wird die kleine ca 150KM zu seiner neuen partnerin nehmen zu müßen,den ies ist eine andere umgebung andere umstände ect...
er kann sie ja haben garkeine frage das verbiete ich ihn ja nicht.
Aber ich merke auch das es der kleinen auch belastet,er ruft ca 2 std vorher an und möchte dann gleich die kleine haben....
das JA meinte ich soll mich mit ihnen zusammen setzen und eine umgagngsliste machen welche tage er zb kann...
ja die neurodermitis fängt jetzt wieder bei ihr an...klar die kleinen spüren es ganz genau das was nicht stimmt...
ich find das es einfach mal zu früh das sie mit fahren sollte,ich kann ja auch das aufenthaltsbestimmungsrecht in anspruch nehmen? oder???
klar treffen wir beide die entscheidung über der kleinen aber ich habe das alleinge sorgerecht,kann ja auch nicht sein wenn er sich meldet das ich sie ne stunde später hin geben muß...
das alles verwirrt mich auch ein wenig...der eine sagt das der ander e das.deswegen habe ich demnächst einen termin beim anwalt um mich richtig zu informieren...
mfg
Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 19:32