Liebe Nicole Bader, ich habe eine Frage zu meinem "Zwischnvertrag", den ich unterschreiben soll. Ich bin im Erziehungsurlaub bis 10/02. Nun habe ich aber mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich 40% arbeite. Das sind 15,4 Wochenstunden, das "darf" ich ja während der Erziehungsurlaubszeit. Nun habe ich einen Vertrag bekommen, in dem nur steht, dass er bis Ablauf meines Erziehungsurlaubs Gültigkeit hat und dass sich mein Stellenumfang auf 40% beläuft. Alles weiteren Regelungen werden laut Arbeitsvertrag geregelt. Nun ist meine Frage: Wenn ich merke, dass mir die Arbeit zu viel wird und ich lieber wieder aufhören möchte - ist das möglich? Die Kündigung ist nicht im Zwischenvertrag geregelt, also gilt meine Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag. Heißt das, dass ich meinen normnalen Arbeitsvertrag kündigen würde, wenn ich wieder ganz in den Erziehungsurlaub zurückkehren möchte? Oder würde sich das dann nur auf die Dauer der Kündigungsfrist beziehen? Verstehen sie mein Anliegen? Ich tue mich etwas schwer mit der Beschreibung des Falls. Danke auf jeden Fall schon mal für ihre Antwort! Viele Grüße Katrin
Mitglied inaktiv - 19.06.2001, 21:17