Hallo,
Mein Mann hat einen 9 jährigen Sohn aus erster Ehe. Beide Eltern haben gemeinsames Sorgerecht.
Wir würden das Kind gerne bei uns als Zweitwohnsitz anmelden. Geht das bzw brauchen wir die Zustimmung oder sogar die Unterschrift der Kindsmutter?
Entstehen der Kindsmutter daraus irgendwelche Nachteil?
Vielen lieben Dank
Grüße Püppi
von
PüppiLangnerStrumpf
am 19.10.2018, 13:40
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Zweitwohnsitz für Scheidungskind
Hallo,
ich hatte schon häufig den Fall, dass ein Elternteil es einfach alleine gemacht hat und damit durchgekommen ist. Es kann steuerliche Nachteile mit sich bringen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2018
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Zweitwohnsitz für Scheidungskind
nach meinen informationen ist es nicht möglich, dass ein kind einen zweitwohnsitz hat, auch wenn es im echten wechselmodell lebt.
mein exmann hatte auch diese idee, so hätte er sich die erstattung der schulwegskosten erhofft. rathaus erteilte ihm diese auskunft.
Mitglied inaktiv - 19.10.2018, 14:23
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Zweitwohnsitz für Scheidungskind
Meine Kinder hatten jahrelang einen Zweitwohnsitz beim KV. Ich wußte das nicht mal und fand es nur zufällig raus. Er brauchte den Zweitwohnsitz, um eine größere Sozialwohnung zu bekommen. Argument war, daß die Kinder alle zwei Wochen übers WE bei ihm wären. Die Kinder waren in 13 Jahren vielleicht drei Mal in der Wohnung.
Ich habe dann beide Kinder kurz vor dem 18. Geburtstag von KindGroß dort zwangsabgemeldet, sonst hätte das Nicht-Mehr-Kind Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen. KV war stinkig; das mit dem großen Kind sah er noch ein, aber daß ich auch das kleine Kind abgemeldet hatte, fand er doof. War mir aber wurst.
Insofern, @ AP: Sprecht mit der KM wenigstens darüber, auch wenn Ihr es vielleicht nicht müßt. Wobei meines Wissens eigentlich sogar die Unterschrift der sorgeberechtigten Mutter erforderlich ist. Eigentlich.....
von
Strudelteigteilchen
am 19.10.2018, 15:13
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Zweitwohnsitz für Scheidungskind
wahrscheinlich war genau das auch seine idee, dass er im fall der fälle dann mal anspruch auf eine sozialwohnung hätte und das halbe kindergeld und womöglich noch stkl 2, was mir aber auch das finanzamt sagte, dass das nicht geht. entweder einer oder keiner.
wenn, wie frau bader berichtet, es einige doch schaffen, gut.
in ed wäre es (ohne zustimmung) nicht möglich. gsd.
vll ziehen die zweitwohnsitzanmelder keinen nutzen draus. dann frag ich mich, warum es sein muss und werfe den begriff subventionserschleichung in den raum.
Mitglied inaktiv - 20.10.2018, 11:58