Frage: Zustimmung Arbeitgeber

Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers, wenn ich während des Erziehungsurlaubs mein Abitur an einem Kolleg nachholen will? Viele Grüße, Mandy

Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 17:28



Antwort auf: Zustimmung Arbeitgeber

Liebe Mandy, Sie stellen heute aber auch schwere Fragen. Gesetzl. geregelt ist das nur für Teitzeitarbeit, aber ich würde es analog auch auf ein Abitur anwenden. Ein Urteil hierzu ist mir nicht bekannt und steht auch in keinem Kommentar. Um dem Problem einer Kündigung (berechtigt oder nicht klärt dann erst das Gericht) vorzubeugen, würde ich es auf jeden Fall tun. Dann sind Sie auf der sicherern Seite, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2001



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