Liebe Frau Bader, ich habe das gleiche durch. Solange man nicht geschieden ist wird der Nochehemann auf de Geburtsurkunde als Vater eingetragen,ob er es ist oder nicht. Man kann zwar beim Jugendamt eine Aberkennung des Ehemannes und eine Anerkennung des leiblichen Vaters durchführen lassen, aber bis zur Scheidung steht der Ehemann auf der Geburtsurkunde. Lieber Gruß Heike
Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 10:20