Zahlung von Kindergeld und Erziehunggeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zahlung von Kindergeld und Erziehunggeld

Mein Mann arbeitet und lebt aus beruflichen Gründen in Spanien, ich würde auch gerne dort übersiedeln, da wir z.Zt. doppelte Haushaltsführung haben und dies wird zu teuer. Nun habe ich aber erfahren, wenn ich meinen Wohnsitz auflöse also mich auch abmelde, das ich dann keinen Anspruch auf Kindergeld sowie Erziehungsgeld habe.Heist dies, ds ich im Grunde meinen Wohnsitz in Deutschland behalten muß, damit ich Kindergeld und Erziehungsgeld erhalten kann, oder kann ich mich bei meiner Schwiegermutter anmelden? In Spanien gibt es diese Gelder leider nicht und irgendwie möchte ich auf das Kindergeld und dem Erziehungsgeld nicht verzichten. Können sie mir da einen Tip geben, was ich in dieser Situation überhaupt machen kann? Ich bin richtig hilflos und möchte es aber auch alles richtig machen. Ich bitte um eine kurze Antwort ihrerseits

Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 14:41



Antwort auf: Zahlung von Kindergeld und Erziehunggeld

Hallo, 1.Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt Wer hier nur pro forma seinen Wohnsitz hat, tatsächlich aber nicht hier wohnt, hat keinen Anspruch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2003



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