Frage: Wohnungskündigung

Hallo zum Monatsende ziehen wir aus unserer jetzigen Wohnung aus, in der wir seit 5 Jahren wohnen. Bereits beim Einzug waren in der Wohnung erhebliche Flecken in den Teppichen zu sehen, dies wurde allerdings nicht gesondert im Mietvertrag erwähnt. Da wir eine Katze haben wurde eine Vereinbarung getroffen, dass alle Mängel, die von der Katze verursacht wurden, von uns beim Auszug behoben werden. Nun meine Frage: Ich habe mal gehört, dass es ein Gesetz gibt, dass Teppiche, die nach einer gewissen Wohnzeit "verwohnt" sind und es nicht notwendig ist beim Auszug diese zu erneuern, ist das richtig? Dann müsste ich ja eigentlich nur die Wände / Decken neu renovieren, oder? Oder muss ich den Teppich auch neu verlegen? Gruss alex

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 22:35



Antwort auf: Wohnungskündigung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise: hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2003



Antwort auf: Wohnungskündigung

Hallo Alex, ja so eine Regelung gibt es; leider kriege ich die Zeitspannen nicht auswendig hin, aber soweit ich weiss, muß nach 10 Jahren nix bezahlt werden und davor anteilig. Vielleicht kann Dir der Mieterbund dazu mehr sagen alles liebe

Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 10:59



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