Hallo! Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich probier es einfach: Ich bin alleinerziehende Mutter eines Kindes (5 Monate) und bin Bezieher von Sozialhilfe und Wohngeld. Nun meine Frage: Bei der Wohngeldberechnung wurde meine Tochter einfach nicht als anrechenbare Person gewertet. Meine Wohnung ist 60 m² groß und kostet 365 € (ohne Heizung). Für einen 2-Personenhaushalt wären die Größe und der Preis der Wohnung angemessen, ich zähle aber als 1-Personenhaushalt. Warum? Ab wann zählt die Kleine?
Mitglied inaktiv - 21.06.2002, 11:11