Wie stehen meine Chancen unseren Sohn in meine Einrichtung zu wechseln?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie stehen meine Chancen unseren Sohn in meine Einrichtung zu wechseln?

Liebe Frau Bader, ich habe mich diesen Jahres vom Kindsvater meines Sohnes (2) getrennt und bin mit unserem gemeinsamen Sohn und meiner Tochter (12) ausgezogen.Wir haben geteiltes Sorgerecht und unser Sohn besucht seit Angang Januar diesen Jahres die Kita in der wiederum meine Schwiegermutter, sprich die Oma unseres Sohnes als Erzieherin tätig ist. Ich selbst bin ebenfalls mit 28 h wöchentlich als Erzieherin tätig, jedoch liegt meine Einrichtung 12 km von unserem Wohnort entfernt. Der Kindsvater arbeitet im Schichtsystem (Früh,Mittag,Nacht) und kann somit unseren Sohn früh nie in die Kita bringen. Das Abholen unseres Sohnes, bezieht sich ausschließlich auf seine Frühschichtwoche und nur unter voriger Absprache mit seiner Mutter in den Nachtschichtwochen. Ich muss mir jedoch zum Vorwurf seiner Seits sagen lassen ich schiebe das Kind nur von A nach B. Da ich auch Frühdienste (ab 6.00 Uhr) machen muss, ebenso Spätdienste bis 17.00 Uhr gestaltet sich das bringen, sowie das Abholen oft sehr schwierig. Bevor mein Sohn geboren war, lebte ich mit meiner Tochter allein und auch sie besuchte täglich die Kita in der ich arbeite. Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich möchte nun auch meinen Sohn in meine Einrichtung wechseln, jedoch nicht um den Vater ärgern zu wollen, sondern um die Betreuungszeiten meines Sohnes von 9 auf 6 h zu reduzieren und Kosten zu sparen. Ebenso das von A nach B schieben zu vermeiden. Die Betreuungskosten muss ich auch allein zahlen, da mein Sohn noch keine 3 Jahre alt ist. Desweiteren habe ich vor in die nähe meiner Arbeitsstätte zu ziehen, spätestens wenn die Einschulung erfolgt. Auch hier wäre wieder der Aspekt, dass mein Sohn nach der Schule in den Hort zu mir kommen kann. Ich habe bereits mein Anliegen dem Vater mitgeteilt und promt eine Absage erteilt bekommen. Sprich er gibt mir nicht sein Einverständnis die Kita zu wechseln. Ich habe bereits beim Jugendamt um einem Termin gebeten um mit meinem Anliegen vorzusprechen. Wie sehen Sie aus meiner Sicht die Chance, den Wechsel der Kita für mich zugesprochen zu bekommen? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen.

von monamee am 26.11.2017, 22:23



Antwort auf: Wie stehen meine Chancen unseren Sohn in meine Einrichtung zu wechseln?

Hallo, im Ergebnis wird das Gericht entscheiden, was dem Kindeswohl entspricht. Einfach umziehen geht nicht, wenn es aber mit der Arbeit zu begründen ist, sieht es nicht schlecht aus. Abschließend beurteilen kann ich das nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Wie stehen meine Chancen unseren Sohn in meine Einrichtung zu wechseln?

Ich bin zwar nicht Frau Bäder,aber eine ähnliche Situation kenne ich von einer Freundin. Gefühlt steht sie mit ihrem Expartner aller paar Monate vor Gericht,da er sich partout immer gegen Änderungen stellt. Bei ihr ging es auch um die Betreuungszeit,da die Einrichtung am alten Wohnorte lag und die Tochter bereits angemeldet war,als sie noch nicht geboren war. Das Gericht hat zu ihren Gunsten entschieden,somit sind den beiden 1,5 Stunden weg erspart wurden. Ich würde auch zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen. Die Frage ist nur die nach dem Kindeswohl,denn er wird ja aus seiner gewohnten Umgebung genommen. Wie sieht es bei dir in der Einrichtung aus,zwecks Abholung durch den Kindesvater?

von Surematu am 27.11.2017, 07:18



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