Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Guten Abend Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Am 28.02.2015 wurde ich nach zwei Monaten Kurzarbeit aus betriebsbedingten Gründen entlassen. Danach bemerkte ich ein paar Veränderungen und bin mittlerweile der festen Überzeugung das ich Schwanger bin. Dazu muss ich sagen das ich seit der Geburt meiner ersten Tochter eine Spirale habe, also habe ich es nicht darauf angelegt. Mein Frauenarzt sagte mir heute das noch nichts im Urin zu sehen sei und Blut wollte er nicht abnehmen, sondern noch warten. Was passiert wenn ich meine Schwangerschaft erst in einer Woche oder sogar noch später melde? Ist dann die Kündigung unwirksam oder wirksam? Ich habe gelesen das man nur 2 Wochen nach der Kündigung Zeit hat die SS zu melden, aber wenn der FA die SS erst 3 oder sogar 4 Wochen später feststellt? Eine weitere Frage die mich bewegt wäre ab wann man vor dem Gesetz als schwanger gilt? Ab dem ersten Tag der letzten Periode? Oder wird dann falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt der Tag des Eisprungs geschätzt (bestimmen lässt sich dieser ja nicht, da er bei jeder Frau anders ist). Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße Mareike

Mitglied inaktiv - 16.03.2015, 19:43



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Hallo, die 2-Wochen-Frist ist überschritten. Aber Sie haben ja vom Arzt schriftlich, dass evtl. schon eine SchwS vorlag. Ich würde diese mal vorsichtshalber dem AG mitteilen u die Frist zur Klageerhebung von 3 Wochen beachten - bis dahin wissen Sie es doch auf jeden Fall. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Da laut MuSchG nur eine Frist von 2 Wochen greift....passiert gar nix mehr! Und zwar eine Frist von 2 Wochen, nachdem die Kündigung zugegangen ist und du wirst die Kündigung bestimmt schon vor dem 28.02. erhalten haben... Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.03.2015, 20:51



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Du kannst 3 Wochen nach bekannt werden der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Also ab dem Zeitpunkt, wo der Frauenarzt dir die Schwangerschaft schriftlich bescheinigt, unabhängig von der schwangerschaftswoche.

von Nijsseni am 17.03.2015, 08:50



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Liebe Sabine, nein, ich habe die Kündigung am 28.02.15 persönlich bekommen. Was ist mit dem folgenden Absatz in §9 MuschG: "das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird." ? Gruß Mareike

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 08:57



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Du hast 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit Klage einzureichen. Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz wirkt nicht automatisch. Die Arbeitnehmerin muss vielmehr – wie in allen anderen Kündigungsfällen auch – rechtzeitig aktiv werden. Erforderlich ist eine innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erhobene Kündigungsschutzklage. Anderenfalls wird die Kündigung unanfechtbar und allein aus diesem Grunde wirksam.

von Nijsseni am 17.03.2015, 08:59



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Nicht zu vertretener Grund ust, wenn du erst Montag zum Arzt kannst, der dir das bescheinigt.

von Nijsseni am 17.03.2015, 09:09



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Aber kein Mensch kennt doch seinen Zyklus so genau, dass dieser mit den angegebenen Fristen vereinbar wäre, oder? Z.B. Mein erster Tag der letzten Periode war der 14.02.15. Dann kann ich eine SS erst innerhalb dieser Woche feststellen. Was ist dann wenn diese dann erst Montag nächste Woche bescheinigt wird, also nach Ablauf der 3 Wochen? Oder wenn man eine SS erst damach bemerkt, sie aber de facto bereits bei Kündigung bestand?

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 10:07



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass man von Gesetz wegen begünstigt das eine Frau die sich ein Kind in der Arbeitslosigkeit nicht leisten kann abtreiben muss weil sie von der SS erst nach der Frist erfahren hat. Das wäre dann aber 1. äußerst Arbeitnehmerunfreundlich und 2. auch nicht zum Schutz des ungeborenen Lebens.

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 10:10



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

So oder so müsste die SS aber bereits zu dem Termin bestanden haben wo die Kündigung zugegangen ist! Nur dann zählt überhaupt ein erweiterter Kündigungsschutz. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 11:28



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Wenn der erste Tag der letzten Periode am 14.02 war und die Kündigung am 28.02. zuging muss sie doch bestanden haben. Deshalb meine Frage ab wann man gesetzlich als schwanger gilt?? Eigentlich ja ab dem ersten Tag der letzten Periode, oder? Schließlich kann man ja nicht sagen wann der Eisprung war und wann dann das Ei befruchtet wurde. LG Mareike

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 12:13



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

nach der Kündigung die SS Bestätigung vorlegst bist Du "raus"... LG Peeka

von peekaboo am 17.03.2015, 12:30



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

warst du schon beim Frauenarzt? Bescheinigt der eine SS? Hast Du Rechtsschutz? Vielleicht hast Du ja doch noch eine Chance... LG Peeka

von peekaboo am 17.03.2015, 12:40



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

... finde ich etwas mutig formuliert. Es gibt wenige Länder die so ein dichtes Netz an Sozialleistungen bietet wie Deutschland. Sicher, Hartz IV ist evtl. nicht das bisherige Niveau, aber weder verhungert man, noch läuft man Gefahr das Dach über dem Kopf sofort zu verlieren. Und: abtreiben MUSS niemand, es gibt auch genügend Adoptiveltern, die GERNE ein Kind empfangen würden! Versteh mich nicht falsch, Hartz IV war für mich IMMER eine totale Horrorvorstellung und ALLES was ich mir erarbeitet hätte wäre den bach runtergegangen. Aber: Gesetze sind nun mal Gesetze weil sie klare Grenzen ziehen und man genau weiß woran man ist. So gilt nun mal die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Ich würde dem Gyn auf die Füße stiegen, ihm die Situation erklären und einen Bluttest machen. Zur Not diesen sogar selbst zahlen. Wenn soooo viel dranhängt! Alles Gute Désirée

von desireekk am 17.03.2015, 13:32



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Da hast du sicher in einigen Fällen recht. Nur muss man vielleicht gelegentlich den Einzelfall betrachten. Wenn man zum Beispiel ein Haus gekauft hat und die Raten dann nicht mehr bedienen kann weil man als Elterngeld nur 600€ bekommt, obwohl man als Akademiker mal 3500€ verdient hat und der Mann selbstständig ist und auch keine Reichtümer heimbringt wird es mit zwei Kindern ein wenig schwer. Ich weiß nicht ob du ein Kind hast, aber ich stelle es mir unendlich schwer vor ein Kind zur Adoption zu geben obwohl man es ja prinzipiell haben möchte und 40 Wochen im Bauch hatte. Aber wie gesagt das muss man vielleicht im Einzelfall betrachten. Ich denke auch nicht das eine Frau nach der Kündigung sofort loslegt und es biologisch immer gleich klappen würde ein Kind zu machen um der Kündigung zu entgehen. Ich persönlich hätte ja nichtmal annähernd mit gerechnet, da ich mit Spiral verhüte, also absolut nicht mutwillig an die Sache rangegangen bin. Vor allem weil potenzielle Jobs schon im Raum stehen, diese Arbeitgeber aber wohl einen Teufel tun und eine schwangere einstellen. Gruß Mareike

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 15:29



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

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von peekaboo am 17.03.2015, 15:36



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

"Am 23.02.15 war der erste Tag der letzten Periode" Eine ev. Schwangerschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt daher noch gar nicht nachweisbar. Eine Schwangerschaft kann als vorhanden bescheinigt werden mit dem Zusatz "seit dem Tag XY", wobei da der Tag der vermuteten Empfängnis gilt. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt, gilt z.B. die sog. "Fristenlösung" bei Schwangerschaftsabbruch bis incl. 12 Wochen nach Befruchtung, also Ende 14. SSW.

von Andrea6 am 17.03.2015, 15:46



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Im Grunde genommen muß sie doch eh eine Kündigungsschutzklage einreichen. So oder so. Macht sie es nicht, kann es trotzdem Ärger mit dem Arbeitslosenamt geben. Schwangerschaft hin oder her. Also Klage würde ich auf jeden Fall schon mal einreichen. Soll der Richter festlegen, ob rechtens oder nicht. Bis dahin sollte dann klar sein ob eine Schwangerschaft vorliegt.

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 17:01



Antwort auf: Wie ist das Vorgehen beim Entdecken einer SS nach Kündigung?

Ich habe nichts von 3 Wochen oder zwei Wochen gesagt sondern nur dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine SS bereits bestanden haben muss damit überhaupt ein erweiterter Kündigungsschutz besteht. Von daher wäre jetzt aus meiner Sicht als erstes zu klären ob der 1. Tag der letzten Periode als bereits schwanger zählt wenn man in dem Zyklus dann schwanger wird (denn an dem ist man es ja definitiv noch nicht), oder wirklich erst mit der Empfängnis. Das weiß ich aber nicht, und genau das ist es aber worauf es hier ankommt, denn ich denke die Empfängnis selbst war nach der Kündigungszustellung. Und die Zeit in der man dann Zeit hat gegen die Kündigung anzugehen zählt ab dem Tag an dem man von der SS erfährt (das kann ja ggf. auch erst ein paar Wochen später sein - also nicht zwingend innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszustellung). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.03.2015, 15:26



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