Hallo Frau Bader,
ich habe etwas über Erholungsurlaub in der Schwangerschaft gelesen und wollte mich mal näher darüber informieren.
Ich bin nun im 5 Monat schwanger und werde am 20.8. für 3,5 Monate bis zu meinem erneuten Mutterschutz arbeiten gehn.
Wie verhält sich das mit dem Erholungsurlaub?
Wer bekommt welchen und wieviel und wie lange?
Wo muss ich diesen beantragen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
von
Pascal Bernd Vitus
am 11.08.2013, 07:39
Antwort auf:
Wer bekommt wann wieviel Erholungsurlaub ?!
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Wer bekommt wann wieviel Erholungsurlaub ?!
Fängst du am 20.08. wieder an - nach Elternzeit?
Und fängt dein neuer Mutterschutz Mitte Dezember an und geht bis Ende März?
Dann bekommst du von deinem AG für 2013 von deinem normalen/vertraglichen Jahresurlaub 5/12.
Und für das Jahr 2014 von deinem Jahresurlaub 3/12.
Denn Urlaub steht dir (und zwar nicht für die Schwangerschaft) ganz normal zu. Er kann dir gekürzt werden um je 1/12 für jeden Kalendermonat, den du komplett in Elternzeit bist.
Wenn du ihn beanspruchen möchtest, kannst du ihn bei deinem AG beantragen. Den für 2013 müsstest du in diesem Jahr nehmen können. Den für 2014 erst in 2014 bzw nach der Elternzeit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.08.2013, 09:30