Hallo.
Im Oktober wollen mein Partner ,ich und 2 Kinder zusammenziehen.
Meine Tochter stammt nicht von ihm- ich bin alleinerziehend bei ihr.
Wir haben einen gemeinsamen Sohn, knapp anderthalb.
Momentan habe ich Steuerklasse 2 und er 1.
Wie müssen wir diese ändern und kommen große Einbußen auf uns zu?
von
Wunderkind1980
am 08.08.2013, 23:13
Antwort auf:
Welche Steuerklasse?
Hallo,
solange Sie nicht verheiratet sind, bleiben die Steuerklassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Welche Steuerklasse?
Nö, Du hast dann auch die 1 weil Du nicht mehr alleine mit den Kindern wohnst.
Der Unterschied sind wenige Euro im Jahr, nicht die Rede wert.
von
Sternenschnuppe
am 09.08.2013, 11:17
Antwort auf:
Welche Steuerklasse?
Nö, Du hast dann auch die 1 weil Du nicht mehr alleine mit den Kindern wohnst.
Der Unterschied sind wenige Euro im Jahr, nicht die Rede wert.
von
Sternenschnuppe
am 09.08.2013, 11:17
Antwort auf:
Welche Steuerklasse?
Jep, du bekommst auch Steuerklasse1. Mußt du ändern, da du dich sonst der Steuerhinterziehung strafbar machst.
Hatte die Diskussion gerade mit dem Finanzamt. Sobald du mit einer erwachsenen Person zusammenziehst, verlierst du den Alleinerziehenden-Anspruch. Weder muß das der Kindsvater sein, noch ist es egal ob eheähnliche Gemeinschaft. Wortwteinte die Bamtin zu mir, selbst wenn es Oma ist die einzieht, steht einem Steuerklasse2 nicht mehr zu. Auch nicht wenn man 2 Kinder hat, eines minderjährig und das andere volljährig und berufstätig.
Alleinerziehend bedeutet für die Steuerklasse2, man ist die einzigste volljährige Person in dem Haushalt mit mind. einem Kind - so wie gesagt die Aussage hier beim Finanzamt.
Mitglied inaktiv - 09.08.2013, 14:48
Antwort auf:
Welche Steuerklasse?
Wenn ihr zusammen gezogen seid musst du beim Finanzamt deine Steuerklasse 2 in die 1 ändern lassen. Wie groß die finanziellen Einbußen sind kann ich dir nciht sagen.
von
Julisa
am 09.08.2013, 15:54