Hallo Frau Bader, wir erwarten unser zweites Kind und ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit unseres Sohnes (Geburt Mai 2018), jedoch mittlerweile ohne Elterngeldbezug. Ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe angemeldet. Unser zweites Kind erwarten wir im Januar 2020. Nun stellt sich für mich die Frage welcher Bemessungszeitraum und vor allem welche Steuerklasse für die Elterngeldberechnung maßgebend sind. Wenn ich richtig informiert bin, wird aufgrund meines Nebengewerbes das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr und nicht die 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen. Das würde zunächst also Januar bis Dezember 2019 bedeuten. Ich habe jedoch sowohl 2019 als auch 2018 Elterngeld erhalten und könnte somit den Bemessungszeitraum auf Januar bis Dezember 2017 verschieben (auf Antrag). Ist dies soweit richtig, obwohl das Nebengewerbe im Jahr 2017 noch nicht bestand sondern erst 2019 gegründet wurde? Wenn ja, stellt sich nun für mich die Frage welche Steuerklasse berücksichtigt wird (2017 oder aktuell). Die Steuerklasse wurde 2018 von 4 auf 5 geändert. Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen und Antwort.
von Labadu am 01.10.2019, 14:45