Frage: Welche Rechte?

Hallo Frau Bader, ich weis nicht, ob Sie meine Fragen beantworten könne, aber ich wüßte sonst auch erstmal nicht, an wen ich mich wenden soll. (evtl. könnten Sie mir das ja sagen?) Meine Mutter hat im Mai zum 2. mal geheiratet. Auch für den Mann war es das 2. mal. In ihrem Haushalt lebt der 16jährige Sohn des mannes aus 1. Ehe. Sie wohnen in einem Reihenhaus, welches dem Mann allein gehört. Meine Mutter möchte gerne wissen, welche Rechte sie bzgl. dem Wohnrecht hat. Sollte der Mann mal sterben, könnte der Sohn sie dann einfach aus dem haus "werfen" (sofern volljährig?) Testament oder Ehevertrag ist nicht gemacht worden. Hat meine Mutter durch die Heirat Wohnrecht? Wäre es gut, (bzgl. rausschmeißen) wenn sie sich mit ins Grundbuch eitragen lassen würde? Vielen Dank im Voraus MfG Yvonne

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 17:57



Antwort auf: Welche Rechte?

Hllo, Eintragen wäre am besten. Ansonsten erbt sie (ohen Testament o.ä.) 1/2 und er auch 1/2. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



Antwort auf: Welche Rechte?

hallo, durch die ehe bekommt sie automatisch einen teil des "vermögens" ich glaube es war die 1/2 kann aber auch sich in den letzten jahren geändert haben. der rest geht auf die kinder des mannes. somit wären dann deine mutter und sein sohn erben für das haus und würden beide im grundbuch eingetragen werden. Wenn gesichert sein will, das deine Mutter lebenslanges wohnrecht haben soll, egal was mit dem haus ist, sollte das ins grundbuch eingetragen werden. Dann kann nur in wenigen fällen ihr das genommen werden. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 23:03



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