Sehr geehrte Frau Bader,
wir sind nicht verheiratet und haben für unseren Sohn (3) das gemeinsame Sorgerecht. Darf mein Partner gegen meinen Willen festlegen, dass mein Sohn einen Teil meiner Familie nicht sehen darf, bloß weil er die betreffenden Personen selbst überhaupt nicht mag?
Ich möchte mit unseren Sohn lediglich zur Geburtstagsfeier meines Bruders, mein Partner will dies aber nicht. Bei allen Beteiligten handelt es sich um "stinknormale" Menschen, nur sind wir leider nicht in der Lage, die Probleme zu lösen.
Ich habe die Frage gestellt, weil ich mir von Ihnen ein paar Argumente erhoffe, die meinen Partner zur Vernunft bringen könnten. Mir würde so ein Verhalten gegenüber seiner FAmilie gar nicht in den Sinn kommen.
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 12:08
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein Vater?
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2009
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein Vater?
Hallo,
würde mal sagen da ihr gemeinsames Sorgerecht habt darfst du ihn ruhig mit zur Familie nehmen.
LG
Steffi
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 12:17