Hallo,
Ich lebe getrennt von der Kindesmutter, die schon wieder Schwanger ist... Sie hat das alleinige Sorgerecht. Welche Rechte habe ich? Wie oft habe ich das recht mein Kind zu sehen oder kann sie das alleine bestimmen ? Gibts da Regelungen ?
Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 11:08
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich ?
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2003
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich ?
Hallo Daddy,
also sie kann das nicht alleine bestimmen, hat aber ein deutliches Mitspracherecht, denn schliesslich sollen alle Interessen dabei berücksichtigt werden.
Eine klare gesetzliche Regelung gibt es nicht, das wird Frau Bader noch gut formulieren.
Wichtig ist, dass es euch gelingt, vernünftig miteinander umzugehen und du ihr evtl. Vorteile durch deinen Umgang verdeutlichst.
Jedenfalls war ich damit erfolgreich (wenn man das so nennen kann).
Mein Sohn wird im August drei Jahre alt.
Ich gehe jeden Mittwochnachmittag mit ihm zum Kinderturnen und bleibe bis zum Abendessen.
Jedes zweite Wochenende habe ich ihn von freitagnachmittag bis Sonntagabend (18Uhr).
Sie schlug jetzt sogar vor, dass ich ihn bis Montagmorgen haben könnte, ist aber für mich nicht machbar, aus berufl. Gründen.
Und da sehe ich eine weitere Sache, die man beachten sollte.
Eine Umgangsregelung sollte sich auch danach richten, wie praktikabel sie ist.
Viel Umgang ist natürlich gut, es ist jedoch schlecht, wenn man das dann in der Praxis kaum umsetzen kann.
Ich kann mir vorstellen, dass es schwer fällt, das Kind loszulassen, wenn man lange zusammen gelabt hat.
Ich war von Anfang an "Umgangselternteil" und konnte mich da ganz auf den Ausbau des Umganges konzentrieren und musste bislang keinen Rückschlag erleben.
wichtig ist aber immer wieder, dass das Verhältnis zwischen den Eltern befriedet wird.... lieber einmal mehr eine Kröte schlucken, als auf den Tisch hauen.
;o)
aber das muss jeder für sich klären...
Viel erfolg.
Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 14:18