Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

Guten Abend Frau Bader. Ich habe die Woche erfahren, dass das Unternehmen indem unbefristet beschäftigt bin (Tochter eines Konzerns) voraussichtlich geschlossen wird. Ich bin schwanger und im Beschäftigungsverbot. Erhalte ich weiterhin mein Gehalt, auch wenn es zu einer Schließung des Unternehmens kommt? Mit freundlichen Grüßen

von Sommerbaby2017 am 04.07.2019, 22:16



Antwort auf: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

Hallo, in diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber eine Sondergenehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen, und den Vertrag beenden. Wichtig ist dann, dass Sie sich um die Krankenkasse kümmern. Während des Elterngeldbezuges sind Sie beitragsfrei versichert. Vorher nicht, wenn der Vertrag nicht mehr besteht. dann müssen sie sich arbeitssuchend melden, das geht aber nicht, wenn Sie ein komplettes Beschäftigungsverbot haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2019



Antwort auf: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

wenn der betrieb geschlossen ist meines wissens nach nicht. solange der betrieb noch besteht ja.

von mellomania am 04.07.2019, 22:28



Antwort auf: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

Nein, wenn der Betrieb schließt, dann wirst du gekündigt wie alle anderen auch. Das Beschäftigungsverbot ist ohnehin gegenstandslos, wenn kein Arbeitsplatz mehr vorhanden ist. Dann besteht auch keine Gefährdung mehr durch die Tätigkeit. Du solltest dich also wie die anderen Mitarbeiter auch, jetzt beim Arbeitsamt melden und dich nach einer neuen Arbeit umsehen. Wenn ein Arzt das BV ausgestellt hat, wird es Probleme geben. Dann bekommst du von keiner Stelle Geld.

Mitglied inaktiv - 05.07.2019, 06:31



Antwort auf: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

Wenn der Betrieb schließt, wirst du wie die anderen gekündigt. Logisch das du dann keinen Lohn erhälst. Melde dich so schnell es geht beim Arbeitsamt. Problem: dein BV. Wenn es vom Arzt kommen sollte, bekommst du beim Amt kein Geld. Weil nicht arbeitsfähig. Die kk ist auch raus. Damit keine Mutterschaftsleistungen, keine Krankenversicherung! Sollte das BV vom AG sein, ist es gut. Weil du ja vor keiner Arbeit geschützt werden musst. Das nächste Problem ist im Falle der Arbeitslosigkeit: jeder Monat ohne Einkommen oder alg1 zählt mit 0€ rein. Also popo hoch und versuchen irgendwas zu arbeiten.

Mitglied inaktiv - 05.07.2019, 07:05



Antwort auf: Weiterzahlung des Endgeldes im Beschäftigungsverbot bei Unternehmensschließung

Wir weit bist du den jetzt? Den wenn bisher noch nichts spruchreif, dauert es ja evtl noch. Davon ab braucht der Insolvenzverwalters auch erst einmal das OK von der Behörde dich zu kündigen. Bekommt er wohl, aber trotzdem muss er es erst beantragen. Davon ab kann es auch sein das man dich wegen der Schwangerschaft in die Mutterfirma übernimmt. Mein Rat also, erst einmal warten was kommt. Den scheinbar wie gesagt sond es bisher Gerüchte.

von Felica am 05.07.2019, 08:16



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