Mein Erziehungsurlaub endete Ende September 2001. Da ich wieder arbeiten will, nahm ich bereits im Mai Kontakt mit der Firma auf, in der ich beschäftigt war. Die Kollegen versprachen, die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung zu prüfen. Trotz mehrmaligem Nachfragen habe ich bis jetzt noch keinen Bescheid bekommen. Mein Erziehungsurlaub ist seit zwei Wochen beendet! Parallel habe ich mich anderweitig beworben, aber bisher ohne Ergebnis. Vorsorglich habe ich mich auch arbeitslos gemeldet. Jetzt habe ich meinerseits die Auflösung meines Vertrages vorgeschlagen, aber auch dazu noch keine Stellungnahme bekommen.
Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage? Wie ist das Verhältnis zu meiner "alten" Firma? Ist bei Auflösung des Vertrages eine Abfindung üblich?
Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 12.10.2001, 22:12
Antwort auf:
Weiterbeschäftigung nach Erziehungsurlaub
Liebe Annette,
Ihr Eu ist zu Ende und Sie sind einfach nicht weider arbeiten gegangen? Sie wollen Tz arbeiten? Da muss man möglichst schriftl. 3 Mo. vor Beginn einen Antrag stellen, haben Sie das getan?
Wenn Sie einfach wegbleiben, ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist das Grund für eine fristlose Kü durch den Ag. Da bekommen Sie gar keine Abfindung, es sei denn vertragl. oder tarifvertragl.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2001
Antwort auf:
Weiterbeschäftigung nach Erziehungsurlaub
Einen schriftlichen Antrag auf eine Teilzeitstelle habe ich nicht gestellt, stehe aber seit Mai mit der Personalabteilung in mündlichen Verhandlungen. Hätte ich trotzdem einfach nach Ablauf des EU erscheinen müssen? Vollzeit (wie vorher) kann ich eben nicht wieder arbeiten.
Mitglied inaktiv - 18.10.2001, 10:51