Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Weihnachtsgeldes. Und zwar...
ich war noch in Elternzeit und sollte eigentlich am 21.5.09 wieder arbeiten. Bin aber wieder schwanger geworden so das ich dann am 21.5. wieder im Mutterschutz war. Habe auch Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber erhalten.
In meinem Vertrag steht mir ein 13tes Monatsgehalt zu (Industrie). Urlaubsgeld wurde auch anteilig gezahlt.
Habe ich dann auch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Mutterschaftsgeld habe ich bis 8.8.09 bekommen.
Danke für ihre Antwort und Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Moe
Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 19:39
Antwort auf:
Weihnachtsgeld
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2009