Hallo ich habe am 01.07.11 angefangen in meinem betrieb zu arbeiten, wusste da noch nicht das ich schwanger bin, dies ist durch Zufall 3tage später raus gekommen. Der vertrag ist befristet bis 30.06.12
Ich war dann ca 4wochen arbeiten und habe dann ein bv bekommen.
Jetzt ist meine Frage, ob mir trotzdem mein Weihnachtsgeld zu steht?
Denn bei der Einstellung hieß es das es das geben soll und eine Freundin von mir hat am gleichen tag angefangen dort zu arbeiten und die hat Weihnachtsgeld bekommen.
Mir wurde jetzt am Telefon gesagt, dass es eine Anweisung von ganz oben war, dass ich keins bekomme, da ich ja nicht viel gearbeitet habe.
Nur ich kann doch nichts dafür wenn ich ein bv habe.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Hat mein arbeitgeber das recht mir das Weihnachtsgeld nicht zu zahlen, wenn es aber alle anderen im betrieb bekommen?
von
Bebies-maus
am 15.12.2011, 17:24
Antwort auf:
Weihnachtsgeld trotz bv in ss?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2011