Was wäre besser um volles Mutterschutzgeld zu erhalten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was wäre besser um volles Mutterschutzgeld zu erhalten

Ich bin derzeit in der Elternzeit mit meiner Tochter diese endet im April.ich bin erneut schwanger und gehe ab März in den mutterschutz.ich habe einen festen Arbeitsvertrag und arbeite derzeit aber nur als minijobberin während der elternzeit. Ist es sinnvoll die Elternzeit vorzeitig zu beenden?um in den neuen mutterschutz zu gehen? Bekomme ich dann volles mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind? Und muss ich zusätzlich meinen minijob kündigen oder reicht es die Elternzeit zu beenden. Lg

von Martina123! am 04.01.2019, 15:00



Antwort auf: Was wäre besser um volles Mutterschutzgeld zu erhalten

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2019



Antwort auf: Was wäre besser um volles Mutterschutzgeld zu erhalten

elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutteschutz beenden, dann erhälst du volles mutterschaftsgeld. dann endet auch der minijob

von mellomania am 04.01.2019, 19:35



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