Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Zahnarzthelferin und arbeite auf 450 Euro Basis. Habe eine 4. jährige Tochter und bin verheiratet, so auch auf meinen Mann Krankenversichert. Da man in einer Schwangerschaft nicht mehr am Stuhl assistieren darf und so ein Beschäftigungsverbot bekommt, frage ich mich : bekomme ich Elterngeld? Was steht mir zu?
Vielen Dank
von
schmidt sonja
am 08.08.2013, 15:06
Antwort auf:
Was steht mir als Zahnarzthelferin zu?
Hallo,
der Arbeitgeber kann Sie auch an den Empfang oder das Büro versetzen.
Ansonsten hat das Beschäftigungsverbot nichts mit dem Elterngeld zu tun.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Was steht mir als Zahnarzthelferin zu?
Weil ich grad mal hier bin;-)
Also während des BV`s bekommst du deinen "vollen" Lohn....d.h. auch das Elterngeld errechnet sich daraus.
Dein AG bekommt dies von der KK zurück- somit kein Nachteil für ihn.
von
Wunderkind1980
am 08.08.2013, 23:15