Was kann ich tun bei Betriebsaufgabe während der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was kann ich tun bei Betriebsaufgabe während der Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu einem etwas komplizierten Fall. Ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe nun von meinem Arbeitgeber mitgeteilt bekommen, dass der Betrieb in Kürze (vor Ende der Elternzeit) eingestellt werden soll und man mir dann am Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen werde. Man würde mir dann nach der Elternzeit solange das Gehalt noch weiterzahlen, wie es die Kündigungsfrist vorschreibt. Aktuell erwarten wir gerade ein zweites Baby, das noch vor der Einstellung des Betriebs auf die Welt kommen wird. Der Betrieb weiß Bescheid und meinte, ich könne in diesem Fall auch eine weitere Elternzeit beantragen und die Kündigung würde sich dann nach hinten verschieben. Nun habe ich folgende Fragen: - Ich habe gelesen, dass man, vom Arbeitgeber während der Elternzeit des ersten Kindes keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das nächste Baby erhält, es sei denn man beendet einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes seine Elternzeit und beantragt danach sofort eine neue Elternzeit. Stimmt das? Und wenn ich das so machen würde, besteht dann ein Risiko, dass der Arbeitgeber einen doch früher kündigen kann (z.B. in dem kleinen Zeitraum zwischen Beendigung der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes)? Anzumerken ist noch, dass die neue Elternzeit dann erst kurz nach der Betriebsaufgabe beginnen würde. Würde das überhaupt gehen? - Sofern man mir eine Abfindung anbieten würde, könnte ich mich dann trotzdem bei meinem Ehemann in der Familienversicherung mitversichern lassen, solange ich nicht berufstätig bin? Er ist freiwillig gesetzlich versichert und ich bin aktuell normal gesetzlich versichert. Oder müsste ich mich selbst versichern? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe Liebe Grüße aus München Regina

von Regina83 am 22.05.2019, 16:07



Antwort auf: Was kann ich tun bei Betriebsaufgabe während der Elternzeit?

Hallo, der AG kann mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen, auch in der EZ, auch bei einer neuen Schwangerschaft. Dann endet die EZ und auch das Arbeitsverhältnis - prüfen Sie, wie Sie sich krankenversichern. Das geht grds über den Ehemann. Er muss nicht bis nach der EZ abwarten u auch keinen Lohn mehr zahlen. Auch verschiebt sich nichts nach hinten. Und eine neue EZ gibt es nicht - es gibt ja keinen Betrieb mehr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2019



Antwort auf: Was kann ich tun bei Betriebsaufgabe während der Elternzeit?

Wenn der Betrieb aufgegeben wird, dann hast du keinen Arbeitsplatz mehr. Deshalb muss bzw. kann dich dein AG trotz Schwangerschaft oder Elternzeit über Antrag bei der Aufsichtsbehörde kündigen, und zwar auf den Zeitpunkt der Betriebsschließung hin. Den Antrag wird sehr wahrscheinlich zugestimmt werden. Eine Abfindung kannst du deswegen nicht erwarten. Wenn du statt dessen einem Auflösungsvertrag bis spätestens zur Betriebsschließung zustimmen würdest, dann wäre vielleicht eine kleine Abfindung denkbar, weil der AG sich dann den Kündigungsantrag spart. Wenn das zweite Kind auf der Welt ist, kannst du unabhängig von einem Arbeitgeber ein oder (gesplittet) zwei Jahre Elterngeld beziehen und bist in der Zeit auch krankenversichert.

Mitglied inaktiv - 22.05.2019, 18:04



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