Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu einem etwas komplizierten Fall. Ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe nun von meinem Arbeitgeber mitgeteilt bekommen, dass der Betrieb in Kürze (vor Ende der Elternzeit) eingestellt werden soll und man mir dann am Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen werde. Man würde mir dann nach der Elternzeit solange das Gehalt noch weiterzahlen, wie es die Kündigungsfrist vorschreibt. Aktuell erwarten wir gerade ein zweites Baby, das noch vor der Einstellung des Betriebs auf die Welt kommen wird. Der Betrieb weiß Bescheid und meinte, ich könne in diesem Fall auch eine weitere Elternzeit beantragen und die Kündigung würde sich dann nach hinten verschieben. Nun habe ich folgende Fragen: - Ich habe gelesen, dass man, vom Arbeitgeber während der Elternzeit des ersten Kindes keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das nächste Baby erhält, es sei denn man beendet einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes seine Elternzeit und beantragt danach sofort eine neue Elternzeit. Stimmt das? Und wenn ich das so machen würde, besteht dann ein Risiko, dass der Arbeitgeber einen doch früher kündigen kann (z.B. in dem kleinen Zeitraum zwischen Beendigung der Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes)? Anzumerken ist noch, dass die neue Elternzeit dann erst kurz nach der Betriebsaufgabe beginnen würde. Würde das überhaupt gehen? - Sofern man mir eine Abfindung anbieten würde, könnte ich mich dann trotzdem bei meinem Ehemann in der Familienversicherung mitversichern lassen, solange ich nicht berufstätig bin? Er ist freiwillig gesetzlich versichert und ich bin aktuell normal gesetzlich versichert. Oder müsste ich mich selbst versichern? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe Liebe Grüße aus München Regina
von Regina83 am 22.05.2019, 16:07