Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben einen in 2013 einen endgültigen Kitakostenbescheid erhalten, für Kosten der Kita in 2008. Dieser Bescheid ersetzte den vorläufigen Bescheid aus 2008. Wir haben aufgrund der Verjährung (unserer Meinung 5 Jahre) Einspruch eingelegt, nun droht das Amt mit Mahnbescheid. Sie berufen sich darauf, das ein vorläufiger Bescheid keiner Verjährung unterliegt. Ist dies rechtens?
Viele Grüße und vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
LillyCindy
von
LillyCindy
am 18.01.2014, 22:49
Antwort auf:
Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?
Hallo,
entscheidend ist, wann die Behörde die Beseitigung der Ungewissheit hatte, also die Tatsachen über den verbindlichen Bescheid hatte
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2014
Antwort auf:
Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?
Hallo. Ich meine das ist länger, wenn ich mich nicht irre sogar 8 jahre, damals hatte mein Bruder auch das Problem und da war die Frist recht lang, erinner mich aber nur schwach.
von
CKEL0410
am 19.01.2014, 21:04