Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen in 2013 einen endgültigen Kitakostenbescheid erhalten, für Kosten der Kita in 2008. Dieser Bescheid ersetzte den vorläufigen Bescheid aus 2008. Wir haben aufgrund der Verjährung (unserer Meinung 5 Jahre) Einspruch eingelegt, nun droht das Amt mit Mahnbescheid. Sie berufen sich darauf, das ein vorläufiger Bescheid keiner Verjährung unterliegt. Ist dies rechtens? Viele Grüße und vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen LillyCindy

von LillyCindy am 18.01.2014, 22:49



Antwort auf: Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?

Hallo, entscheidend ist, wann die Behörde die Beseitigung der Ungewissheit hatte, also die Tatsachen über den verbindlichen Bescheid hatte Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: Wann verjährt ein vorläufiger Kitakostenbeitragsbescheid?

Hallo. Ich meine das ist länger, wenn ich mich nicht irre sogar 8 jahre, damals hatte mein Bruder auch das Problem und da war die Frist recht lang, erinner mich aber nur schwach.

von CKEL0410 am 19.01.2014, 21:04



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