Frage: Vorsorgetestament

Hallo Frau Bader, gesetzt dem Fall, man ist in einem Vorsorgetestament als Vormund eingetragen, aber nicht verwandt oder verschwägert mit der Familie, ist das dann so verbindlich, dass man sich damit auch gegen die Verwandten durchsetzen kann, falls diese das Kind haben möchten? Und wer verfügt über das Erbe des Kindes? Danke. Katl

Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 23:13



Antwort auf: Vorsorgetestament

Liebe Katl, 1.Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. 2. Auch das kann man im Testament regeln Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.08.2002