Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, ich fange mal ganz vorne an. Wir haben 2,5 Jahre auf diese Schwangerschaft gewartet. Seit 1,5 Jahren sind wir in Behandlung der KiWuKlinik in Trier. Im Februar wollten wir nun den letzt möglichen Schritt gehn und eine ICSI versuchen. Doch wie ein Wunder hat es nun auf ganz natürliche Weise geklappt. Mein FA ist sehr vorsichtig worüber ich nat. froh bin und hat mir sofort ein vorläufige Beschäftigungsverbot ausgesprochen um die ersten 12 Wochen ganz in Ruhe zu verbringen. (Das BV ist nicht auf 12 Wochen begrenzt!) Ich sollte mich schonen. (Am 31.12.12 hatte ich bereits eine Fehlgeburt)! Das fand ich von ihm sehr aufmerksam. Er hat aber gleich betont das er kein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen könnte da es mir körperlich gut geht, ich gesund bin und meine Arbeit das nicht zwingend erfordere. Er will aber unbedingt das ich mind. zur 12. Woche ruhe. Nun hat die Personalabteilung angerufen und einfach gesagt ich könnte ab Morgen wieder arbeiten gehen. Ich dachte eig. ich bekäme da zumindest einen Brief. Die Dame war sehr unfreundlich. Mein FA meinte nun das ich, solange ich nichts schriftliches hätte, nicht arbeiten gehen darf. Außerdem käme das Schreiben von der Kreisverwaltung. Stimmt das? Ist das so Richtig? Ich bin nun sehr verunsichert. Ich möchte auf jeden fall wieder arbeiten gehen und hatte nie vor die ganze Zeit über zu Hause zu sitzen, aber ich sitze hier gerade zwischen zwei Stühlen und weiß nicht wo ich dran bin. Ist es also richtig das ich nicht arbeiten gehen sollte solange ich keine schriftliche Bestätigung bekommen habe, dass das Beschäftigungsverbot aufgehoben worden ist? Mein FA hat mir gesagt ich solle nicht unternehmen und auf keinen Fall arbeiten gehen. Entschuldigen Sie den langen Text! Danke, Danke, Danke! Freundliche Grüße Stephanie Ganz

von Beffilein am 12.02.2014, 11:49



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, leider teilten Sie nicht mit, was für eine Tätigkeit Sie ausüben. Wenn ich jetzt davon ausgehen, dass es eine Bürotätigkeit ist, sehe ich keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot, denn es gibt ja keine Probleme der Arbeitsstelle wegen der Schwangerschaft. Dann kann Ihr Frauenarzt eine Krankschreibung erstellen, weil aufgrund Schwangerschaftsprobleme einer Ausübung der Tätigkeit nicht möglich ist. Wenn er jedoch ausführt, dass es Ihnen körperlich gut geht, Sie gesund sind und Ihre Arbeit kein Beschäftigungsverbot erfordere, weiß ich nicht, mit welchem Grund Sie von der Arbeit fern bleiben sollen. Ich weiß auch nicht, was Ihr Arbeitgeber oder die Kreisverwaltung (Gewerbeaufsichtsamt?) Ihnen schriftlich geben soll. Der Frauenarzt entscheidet. Wenn er meint, Ihnen eine Krankschreibung erstellen zu wollen, muss er dies tun.Dazu schreibt er jedoch nicht bereit zu sein.Ich verstehe deshalb nicht so ganz, was ihrem Arbeitgeber als Begründung vorgelegt haben, und zwölf Wochen zu ruhen. wenn der nicht ganz schnell was vom Arzt kommt, können Sie erhebliche Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Ich habe meinem Arbeitgeber ein vorläufiges Beschäftigungsverbot von meinem Arzt überreicht. Das habe ich ja bereits geschrieben. Auf diesem Beschäftigungsschreiben steht geschrieben, dass die schwangere AN bis zu Klärung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber und das Gewerbeaufsichtsamt nicht arbeiten darf! Nun hat mein Arzt mich darauf hingewiesen, dass solange dieses Beschäftigungsverbot nicht SCHRIFTLICH aufgehoben wird ich nicht arbeiten darf. Mein AG hat aber lediglich angerufen. Viell. ist es nun verständlicher... Meine Frage war: Stimmt es das ich diese Aufhebung schriftlich erhalte oder genügt eine mündliche Durchsage? DANKE

von Beffilein am 14.02.2014, 09:08



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Moin, EIN KLEINER TIPP! DU MUSST NEU FRAGEN! FRAU BADER LIESST NACH BEANTWPORTUNG DEN THREAT NICHT MEHR. Was bei der Menge der Anfragen auch verständlich ist. LG Ingo

von IngoAC am 14.02.2014, 11:55



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....