Hallo an alle! Ich hatte heute schonmal diese Frage gestellt, aber irgendwie finde ich weder diese Frage noch eine Antwort darauf wieder. Also versuche ich es nochmal kurz: Ist das Jobcenter SGB 2 dazu berechtigt, von mir bzw. dem zukünftigen Kindesvater, eine vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung zu verlangen, oder würde die reine Angabe des Vaters nicht schon ausreichen?
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 19:02
Antwort auf:
vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
Hallo,
was soll das bringen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2009
Antwort auf:
vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
Keine Ahnung ob sie das verlangen können (ich denke aber eher nicht), aber ich rate dazu :-)
Wenn das baby erst da ist ist es viel umstädlicher als "nur sich selkbst dort hinzubugsieren.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 22:06
Antwort auf:
vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
also das jobcenter beruft sich auf den paragraphen 1615l BGB, in dem der werdende vater, der mutter gegenüber ab 6 wochen vor geburt unterhalt zahlen soll. das heisst, bevor ich leistungen, z.b. einmalige beihilfen bekomme, soll das einkommen des vaters überprüft werden, ob er nicht dafür aufkommen kann. aber anstatt nur die bekanntgabe des vaters, verlangen sie diese vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung, ansonsten entziehen sie mir diese leistungen. und ich finde nirgens ein gesetz, was diese forderung rechtfertigt. vielleicht könnten sie noch einmal nachforschen!? vielen dank!
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 15:23