Hallo liebe Frau Bader,
ich habe von meinem Anwalt einige Formulare bekommen um den Versorgungsausgleich zuklären, die ich bis nächste Woche beim Amtsgericht einreichen muss, ich habe aber mit meinem Mann schon eine Absprache, mit der wir beide sehr zufrieden sind, muss denn so eine Versorgungsausgleich stattfinden, wenn wir uns bei einig sind und es nicht für nötig halten.
Danke lieben Gruß
Mitglied inaktiv - 24.04.2006, 11:22
Antwort auf:
Versorgungsausgleich
Hallo,
wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“
Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2006
Antwort auf:
Versorgungsausgleich
Scheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs
In zwei Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden:
Fall 1: Beide Ehegatten verzichten auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches.
Ein solcher Verzicht kann zu einen in einem notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Allerdings darf es dann innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss nicht zum Scheidungsverfahren kommen. Andernfalls ist der Verzicht wirkungslos. Nur, wenn in dem Ehevertrag auch der Verzicht für den Fall, dass die Scheidung innerhalb eines Jahres eingereicht wird vereinbart wurde, ist er auch in dieser Situation gültig.
Die Eheleute können den Verzicht auch mündlich im Scheidungsverfahren erklären. Das Familiengericht wird dem Verzicht grundsätzlich zustimmen, wenn sich aus ihm keinerlei Benachteiligungen für einen der Ehegatten ergeben.
Fall 2: Der Versorgungsausgleich ist auch dann ausgeschlossen, wenn er für den in Anspruch genommenen Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Dies ist etwa der Fall, wenn die Verhältnisse die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht zulassen. Im Hinblick auf den Vermögenserwerb beider Partner müsste es als grob unbillig bzw. ungerecht erscheinen, einen Ehepartner in Anspruch zu nehmen.
Quelle: internetratgeber-recht.de
Mitglied inaktiv - 24.04.2006, 13:09