Hallo Frau Bader,
mein Lebensgefährte und ich möchten mit unseren Kindern nach Kanada verreisen. In den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes fand ich den Hinweis, daß für Kinder unter 18 Jahren, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils nach Kanada einreisen wollen, eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine englischsprachige Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. ein Nachweis darüber, daß es keinen anderen sorgeberechtigten Elternteil gibt mitzuführen ist.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Ich habe für meinen Sohn das alleinige Sorgerecht. Muß ich den KV tatsächlich "um Erlaubnis" für Urlaubsreisen ins Ausland bitten? Der KV hat seit 1,5 Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr zu unserem Sohn und würde eine solche Einverständniserklärung niemals unterschreiben (allein um mich zu ärgern).
Wo bekomme ich eine englischsprachige Auskunft aus dem Sorgeregister (sog. Negativattest), die bestätigt, daß ich allein sorgeberechtigt bin?
Herzlichen Dank im voraus!!
Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 21:13
Antwort auf:
Verreisen mit Kind
Hallo,
sorry - habe ich keine Ahnung von
Liebe Gürsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2008
Antwort auf:
Verreisen mit Kind
Die Negativbescheinigung des JA kannst Du bei jedem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Aber. Niemand hat mich bisher bei meinen reisen in die USA nach irgendwelchen Sorgeberechtigungen gefragt.
Und sooo viel schärfer schätze ich Kanada auch nicht ein.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 22:51
Antwort auf:
Verreisen mit Kind
Das ist doch schon mal eine Auskunft, danke!
Kann ich dann auch davon ausgehen, daß ich als allein sorgeberechtigter Elternteil den leiblichen Vater auch nicht informieren oder gar um Erlaubnis bitten muß? Der interessiert sich an und für sich NULL für unseren Sohn, zahlt auch keinen Unterhalt und würde sich mächtig freuen, wenn er etwas fände, womit er mich "ärgern" kann....
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 23:46
Antwort auf:
Verreisen mit Kind
Und wenn Du für immer nach Timbuktu ziehen würdest:
Das Gesetz sagt nur, daß Du dem Umgang des Kindes mit beiden Eltern nicht im Wege stehen sollst.
Du kannst hinfahren wo, wann und wie Du willst :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 09:12
Antwort auf:
Verreisen mit Kind
Ufff.... ich hatte schon eine leichte Panikattacke! Danke für die Info. Werde mich sofort auf die Suche nach nem vereidigten Übersetzer machen. Bei unserem Glück verlangen sie an der Grenze ausgerechnet von uns den blöden Wisch.... und wenn nicht, auch nicht tragisch - wir verreisen oft und werden das Ding bestimmt noch öfter brauchen ;-)
Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 10:49