Hallo, ich habe eine Frage: meine beantragte 2-jährige Elternzeit endet Mitte August 2014. Ich habe einen Kita Platz bekommen, aber erst ab Mitte Sept. Und dann muss ja noch eingewöhnt werden. Ich würde gerne die Elternzeit verlängern und ab 1.10.2014 dann wieder arbeiten gehen. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Verlängerung?
Danke
Mitglied inaktiv - 21.10.2013, 15:42
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
ja, da Sie nach der Geburt 2 Jahre beantragt hatten. Frist 7 Wo. schriftlich - ich würde es direkt machen, dann kann der Ag planen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2013
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
.
von
peekaboo
am 22.10.2013, 10:41
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Da du schon 2 Jahre angemeldet hast, kannst problemlos mit einer Frist von 7 Wochen verlängern. Auch wenn es nur für 1,5 Monate ist.
Anders wäre es, hättest du weniger als 2 Jahre angemeldet, dann bräuchstest du die Zustimmung deines AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.10.2013, 00:47