Habe da mel eine frage Ich arbeite in der Pflege werde nach TVÖD gehandelt um es mal so auszudrücken. Habe 3 Jahre Erziehungsurlaub, noch bis Oktober 2009. Bräuchte aber noch eine längere Freistellung. Unter welchen Aspekten ist so etwas möglich? Kann/muss der Arbeitgeber darauf einegehen und wenn ja in welchen Fällen? Danke im Vorraus für ihre Frage