Frage: Verkürzung Erziehungsurlaub

Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber die Verkürzung des 3jährigen Erziehungsurlaubs auf 2 Jahre beantragt, welche dieser nun abgelehnt hat. Bis jetzt dachte ich immer, eine Verkürzung sei ohne weiteres möglich, daher habe ich auch die 3 Jahre E-Urlaub genommen, die ich von Anfang an nicht ausschöpfen wollte. Hinzu kommt noch, dass kurz nach der Geburt meines Sohnes (jetzt 20 Mon alt) meine Firma von einem anderen Unternehmen aufgekauft wurden, alle Mitarbeiter entlassen wurden (bzw. Aufhebungsverträge) und sich der Firmensitz nun in Westdeutschland befindet (vorher Berlin). Auf meine Anfrage nach einer Verkürzung teilt mir nun der neue Arbeitgeber mit, dass er einer Verkürzung nicht zustimmen könne und mir nach Ende des 3jährigen EU einen Arbeitsplatz bereit halten würde. Ich weiß genau, dass das nicht der Wahrheit entspricht; sie wollen nur keine Abfindung zahlen. Allerdings bin ich gezwungen, wieder arbeiten zu gehen, da im Herbst (Ende 2. Jahr EU) auch das Erziehungsgeld wegfällt und ich nicht weiß, wie ich ohne die fehlenden 600 DM zurecht kommen soll. Jetzt beziehe ich für mich und meinen Sohn Sozialhilfe. Kündigen kann ich aber auch nicht, da ich sonst kein Geld mehr bekomme. Und da ich für meinen Sohn keinen Kita-Platz bekomme, kann ich mir auch keinen neuen Job suchen. Wie verhalte ich mich am Besten gegenüber meinem neuen Arbeitgeber? Selbst wenn es stimmen sollte, dass er wirklich eine Arbeitsstelle für mich frei hätte, kann ich nicht einfach umziehen, um dort zu arbeiten. Wo kann man als Sozialhilfeempfänger einen kostenlosen Rechtsbeistand her bekommen, der mich in meinem Fall unterstützen könnte? Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin wirklich arg in der Zwickmühle. Kerstin

Mitglied inaktiv - 19.05.2001, 07:36



Antwort auf: Verkürzung Erziehungsurlaub

Liebe Kerstin, Ihr AG ist in das Verhältnis getreten, es gilt also der alte Vertrag etc. fort. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Er hat sich somit korrekt verhalten. Sie können beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, da kostet Sie eine anwaltliche Beratung nur so um die 15 DM. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2001



Antwort auf: Verkürzung Erziehungsurlaub

o.T.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2001



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