Frage: Verfügung

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten gerne festlegen, wer im Falle unseres Todes unsere Tochter weiter betreut. Reicht ein selbstverfasstes Schriftstück, was wir jeweils bei uns und der betreffenden Person hinterlegen würden, aus? Oder ist eine notarielle Beglaubigung notwendig? Vielen Dank

von Jade488 am 12.09.2018, 10:05



Antwort auf: Verfügung

Hallo, nein, das geht so. Aber die Person muss geeignet, also nicht zu alt sein. LIebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2018



Antwort auf: Verfügung

Das Papier muss gewissen Anforderungen entsprechen. §2247 BGB Testament eigenhändig geschrieben, unterschrieben (Vorname und Familienname), Tag, Monat, Jahr, Ort. ------------- Der Notar hat uns ca. 180 Euro gekostet und war sein Geld wert. Z.B. Ersatzfestlegung, unsere Verfüfung gilt auch für noch zukünftige Kinder ect.

Mitglied inaktiv - 13.09.2018, 21:41



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