Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich möchten gerne festlegen, wer im Falle unseres Todes unsere Tochter weiter betreut. Reicht ein selbstverfasstes Schriftstück, was wir jeweils bei uns und der betreffenden Person hinterlegen würden, aus?
Oder ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Vielen Dank
von
Jade488
am 12.09.2018, 10:05
Antwort auf:
Verfügung
Hallo,
nein, das geht so. Aber die Person muss geeignet, also nicht zu alt sein.
LIebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2018
Antwort auf:
Verfügung
Das Papier muss gewissen Anforderungen entsprechen.
§2247 BGB Testament
eigenhändig geschrieben, unterschrieben (Vorname und Familienname), Tag, Monat, Jahr, Ort.
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Der Notar hat uns ca. 180 Euro gekostet und war sein Geld wert. Z.B. Ersatzfestlegung, unsere Verfüfung gilt auch für noch zukünftige Kinder ect.
Mitglied inaktiv - 13.09.2018, 21:41