Frage: Verfügung

Liebe Frau Bader, wir möchten gerne verfügen, was mit unserem Sohn im Falle unseres Todes geschehen soll (bei wem er leben soll). Was müssen wir beachten? Gibt er dafür Vordrucke oder verbindliche Formulierungen? An wen können wir uns wenden (Jugendamt, Notar,...?) Nicole

Mitglied inaktiv - 20.05.2001, 22:42



Antwort auf: Verfügung

Liebe Nicole, hierzu habe ich am 20.03., 17.28 Uhr ausführlich geschrieben. Bei Rückfragen einfach noch mal melden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2001



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