Liebe Frau Bader, wir möchten gerne verfügen, was mit unserem Sohn im Falle unseres Todes geschehen soll (bei wem er leben soll). Was müssen wir beachten? Gibt er dafür Vordrucke oder verbindliche Formulierungen? An wen können wir uns wenden (Jugendamt, Notar,...?) Nicole
Mitglied inaktiv - 20.05.2001, 22:42